Anwalt über NSU-Prozess: „Es wird keine Freisprüche geben“
Den Prozess gegen Beate Zschäpe hält man nicht ohne Weiteres durch, sagt Mehmet Daimagüler. Er vertritt die Familien der Nürnberger NSU-Opfer.
taz: Herr Daimagüler, vor vier Jahren wurde der NSU-Prozess in München eröffnet. Sie sind seit Beginn an dabei. Wie hält man das durch?
Mehmet Daimagüler: Tatsächlich nicht ohne Weiteres. Ich habe nicht vorgesehen, was da auf mich zukommt. Nicht nur die verhandelten Taten, auch die Auftritte von Freunden und Nachbarn von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt haben mich doch sehr belastet. Es war vor allem der Rassismus, den diese Leute für vollkommen normal hielten, der mich regelrecht wütend machte. Das waren Momente, in denen ich mich fragen musste, ob ich noch die nötige Distanz habe.
Wie verarbeiten Sie das?
Ich habe erst gar nicht bemerkt, wie mir das zu schaffen machte. Wie ich nach den Verhandlungstagen viel zu lange mit Kollegen herumsaß und mich betrank. Erst später habe ich begriffen, dass ich wieder Depressionen hatte und mir eine Therapeutin gesucht. Wenn ich mir aber anschaue, was die Opferangehörigen bis heute aushalten, dann ist das nichts im Vergleich.
361 Prozesstage wurde bisher verhandelt. Ist diese Dauer gerechtfertigt?
Ja. Ein kurzer Prozess ist ein schlechter Prozess. Wir haben fünf Angeklagte, mit einer Vielzahl an Tatvorwürfen. Auch sie haben das Recht, dass man kein Urteil durchpeitscht. Und gerade in so einem Verfahren, wo sehr viele Fragen offen sind, brauchen wir Zeit.
Wann, glauben Sie, fällt ein Urteil?
Ich denke bald, im Sommer. Das Beweisprogramm ist erledigt. Alle Fragen, die wir in diesem Prozess beantworten können, haben wir beantwortet.
Welche Urteile wird es am Ende geben?
So wie ich die Beweise würdige, wird es keine Freisprüche geben. Beate Zschäpe wird das volle Paket erwarten: lebenslange Haft plus besondere Schwere der Schuld. Dass sie nichts von den Taten gewusst haben will, dass sie diese trotz ihrer rechtsradikalen Vita nicht befürwortet haben will, halte ich für völlig unglaubwürdig.
Mehmet Daimagüler, 48 Jahre, vertritt als Rechtsanwalt im NSU-Prozess die Familien der Nürnberger NSU-Opfer Abdurrahim Özüdogru und Ismail Yasar. Der Prozess begann vor genau vier Jahren: am 6. Mai 2013.
Zuletzt attestierte ihr ein Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit.
Ach herrje. Das Gutachten ist widersprüchlich und oberflächlich. Das wird für das Urteil keine Bedeutung haben.
Und was machen Sie, wenn der Prozess vorbei ist?
Ich fürchte, ich werde weitermachen müssen. Denn wesentliche Fragen sind ja nicht beantwortet: Wie groß war der NSU wirklich? Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz? Welche Verantwortung trug institutioneller Rassismus? Wir haben jetzt fünf konkret für die Taten Angeklagte. Aber auch der Staat gehört auf die Anklagebank. Diejenigen, die die Neonazi-Szene geschützt und gefördert haben, die Unschuldige verfolgt und Hinweise auf das Trio ignoriert haben. Das könnte noch ein Fall für den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte werden.
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