Antiterrorgesetze im Bundeskabinett: Ausweisentzug für Verdächtige
Die Bundesregierung will potenzielle Islamisten an der Ausreise hindern. Nach dem bereits möglichen Passentzug soll nun auch der Personalausweis einbehalten werden.
BERLIN dpa | Deutsche Behörden sollen gewaltbereite Islamisten künftig durch den Entzug des Personalausweises an der Ausreise in Kampfgebiete wie Syrien oder Irak hindern. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg.
Die Behörden sollen Verdächtigen demnach bis zu drei Jahre den Ausweis abnehmen können. Die Betroffenen sollen stattdessen einen Ersatzausweis bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Für die Ausstellung dieses Dokuments sollen sie selbst zahlen.
Bislang ist es bereits möglich, Terroranhängern den Reisepass zu entziehen und eine Ausreise aus Deutschland zu untersagen. Da ein solches Verbot aber nicht auf dem Personalausweis vermerkt ist, können Islamisten mit diesem Dokument relativ unbehelligt das Land verlassen. Viele reisen bequem mit ihrem Personalausweis in die Türkei und ziehen von dort aus weiter nach Syrien und in den Irak.
Das will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterbinden. Deshalb hatte er sich bereits im Oktober mit seinen Amtskollegen aus den Ländern darauf geeinigt, auch das Personalausweisgesetz zu ändern, um diese Lücke zu schließen. Die Länder sind mit ihren Behörden in der Praxis für den Ausweis-Entzug zuständig. Die Gesetzespläne sind also keine Reaktion auf den jüngsten Terroranschlag in Frankreich, sondern schon länger in Arbeit.
Ausgeweitete Frist
Bei Verdächtigen – also jenen, bei denen die Sicherheitsbehörden zum Beispiel Hinweise haben, dass sie einer Terrorvereinigung angehören oder diese unterstützen – sollen die Behörden nun künftig für maximal drei Jahre den Personalausweis entziehen können. In einem ersten Entwurf war dies nur für eine Dauer von bis zu 18 Monaten geplant gewesen. In der Ressortabstimmung weitete die Regierung die Frist jedoch noch deutlich aus.
Geplant ist, die Betroffenen für den Ersatz-Ausweis selbst zur Kasse zu bitten. Vorgesehen ist eine Verwaltungsgebühr von zehn Euro.
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