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Antiterrorgesetze im BundeskabinettAusweisentzug für Verdächtige

Die Bundesregierung will potenzielle Islamisten an der Ausreise hindern. Nach dem bereits möglichen Passentzug soll nun auch der Personalausweis einbehalten werden.

BERLIN dpa | Deutsche Behörden sollen gewaltbereite Islamisten künftig durch den Entzug des Personalausweises an der Ausreise in Kampfgebiete wie Syrien oder Irak hindern. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg.

Die Behörden sollen Verdächtigen demnach bis zu drei Jahre den Ausweis abnehmen können. Die Betroffenen sollen stattdessen einen Ersatzausweis bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Für die Ausstellung dieses Dokuments sollen sie selbst zahlen.

Bislang ist es bereits möglich, Terroranhängern den Reisepass zu entziehen und eine Ausreise aus Deutschland zu untersagen. Da ein solches Verbot aber nicht auf dem Personalausweis vermerkt ist, können Islamisten mit diesem Dokument relativ unbehelligt das Land verlassen. Viele reisen bequem mit ihrem Personalausweis in die Türkei und ziehen von dort aus weiter nach Syrien und in den Irak.

Das will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterbinden. Deshalb hatte er sich bereits im Oktober mit seinen Amtskollegen aus den Ländern darauf geeinigt, auch das Personalausweisgesetz zu ändern, um diese Lücke zu schließen. Die Länder sind mit ihren Behörden in der Praxis für den Ausweis-Entzug zuständig. Die Gesetzespläne sind also keine Reaktion auf den jüngsten Terroranschlag in Frankreich, sondern schon länger in Arbeit.

Ausgeweitete Frist

Bei Verdächtigen – also jenen, bei denen die Sicherheitsbehörden zum Beispiel Hinweise haben, dass sie einer Terrorvereinigung angehören oder diese unterstützen – sollen die Behörden nun künftig für maximal drei Jahre den Personalausweis entziehen können. In einem ersten Entwurf war dies nur für eine Dauer von bis zu 18 Monaten geplant gewesen. In der Ressortabstimmung weitete die Regierung die Frist jedoch noch deutlich aus.

Geplant ist, die Betroffenen für den Ersatz-Ausweis selbst zur Kasse zu bitten. Vorgesehen ist eine Verwaltungsgebühr von zehn Euro.

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7 Kommentare

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  • Zu meiner Jugend gab es Baader-Meinhof, die gewalttaetig vorgingen. Inzwischen wird gewalttaetiges Vorgehen oft religioes begruendet. Es hat, Bespiel Somalia, ganze Staaten in den Abgrund gezogen. In Somalia scheint es durch Truppen der Afrikanischen Union inzwischen etwas Hoffnung zu geben. Die Staatengemeinschaft sollte konzertiert und entschlossen vorgehen. Boko Harum und IS sind weitere Beispiele.

  • Geht's etwas präziser?

     

    Wer sind denn die "Behörden"? Ein Gericht? Bundes- oder Länderministerien? Geheimdienste? Womöglich ausländische? Staatsanwälte? Bundespolizei? Meine nächstgelegene Dienststelle? Informanten?

  • Also das Grundrecht auf (Aus)reisefreiheit kann in Zukunft, ohne richterliche Verurteilung, einfach nach Berhoerdenermessen, aufgehoben werden?

  • "einen Ersatzausweis bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Für die Ausstellung dieses Dokuments sollen sie selbst zahlen."

    aha.

    mann hat eine neue geldquelle entdeckt.

    .... ausreiseerlaubnis gegen bestechung kenne ich bislang aus Iran

  • Wann kommt der Rote Halbmond den die Leute auf der Linken Brust tragen müssen, damit man sie von weitem erkennt? -.-

     

    Diese Maßnahme ist eine Bankrotterklärung des Staates.

    • @Sascha:

      Kein Roter Halbmond, das ist ja das Pendant zum Roten Kreuz. Dem historischen Vorbild folgend wird’s wohl mehr so ein grüner Stern (mit Halbmond).

  • Peinlicher, aber bezeichnender Aktivismus der politischen Klasse.

    Aber die stehen ja auch nicht im Fadenkreuz der Religionsfaschisten!

    Bisher!