Antisemitismus-Klausel in Neukölln: Suchthilfe nur mit richtiger Definition
Das Bezirksamt Neukölln setzt eine umstrittene Antisemitismus-Klausel für Projekte im Sozialbereich durch. Grüne und Linke sind alarmiert.
Mitten in den Sommerferien erklärt das Bezirksamt Neukölln überraschend eine neue Nebenbestimmung für die von ihm geförderten Sozialprojekte. Die 24 Empfänger, die zu Obdachlosigkeit und Suchterkrankungen im Bezirk arbeiten, müssen sich künftig auf die von der Netanjahu-Regierung weltweit lobbyierten Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) mitsamt ihren 11 angefügten Beispielen verpflichten. Diese solle als „maßgebliche Orientierungsgrundlage und Regelbeispiel für die Auslegung und Bestimmung antisemitischer Inhalte“ dienen, wie es in der Vorlage der Zuwendungsbescheide heißt. Entschieden hat darüber Hannes Rehfeldt, CDU-Stadtrat für Soziales und Gesundheit.
Die umstrittene Definition, die grundlegende und scharfe Kritik am Staat Israel als antisemitisch einstuft, soll nicht nur für die geförderten Projekte gelten, sondern für „das gesamte Auftreten des Zuwendungsempfängers“ – also auch für Aktivitäten von Mitarbeitern außerhalb des geförderten Rahmens. Ein Verstoß dagegen könne, auch rückwirkend, zum „Widerruf des Zuwendungsbescheides“ führen.
In den vergangenen Jahren waren wiederholt Versuche gescheitert, die IHRA-Definition in Projektförderungen zu verankern, weil sie von mehreren Rechtsgutachten als unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit bewertet wurden. Auch in Berlin hatte der inzwischen zurückgetretene Kultursenator Joe Chialo, der enge Kontakte zu israelnahen Lobbyorganisationen pflegte, mit einem vergleichbaren Vorhaben keinen Erfolg.
Das Bezirksamt versucht es trotzdem. Die Klausel sei verfassungsrechtlich anders zu bewerten, so ein Sprecher, weil sie nicht die Kunst- oder Wissenschaftsfreiheit einschränke, sondern „auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu ganz konkreten sozialen Unterstützungsleistungen“ ziele. Auf die Frage, ob es jemals Hinweise auf antisemitisches Verhalten der betroffenen Projekte gegeben habe, wollte sich das Bezirksamt nicht äußern. Mehreren Quellen im Bezirk sind derartige Vorwürfe nicht bekannt.
Rechtsunsicherheit und Instrumentalisierung
Gegen die eingeführte Klausel protestierten am Montag die Grünen im Bezirk. Sie werfen dem CDU-Stadtrat vor, durch sein Agieren „bei den Trägern Unklarheit und Rechtsunsicherheit“ zu stiften – was „die wichtige Arbeit gegen Antisemitismus massiv“ beschädige. Angesichts der Fördergeld-Affäre auf Landesebene attestierten sie der CDU ein „instrumentelles Verhältnis zur Antisemitismusbekämpfung“. Zudem seien die neuen Nebenbestimmungen überflüssig, da alle geförderten Projekte ohnehin auf dem Boden des Grundgesetzes stünden.
Kritik kommt auch vom linken Bezirksbürgermeisterkandidaten Ahmed Abed. Der CDUler Rehfeldt versuche, „mit der unangekündigten Implementierung der IHRA-Definition einen Maulkorb gegen Kritiker der israelischen Kriegsverbrechen aufzuerlegen. Das ist höchst undemokratisch und zeigt den Schulterschluss von mehreren Personen im Bezirk mit der rechtsradikalen Regierung in Israel“, so Abed der taz.
Vergangene Woche war Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) zu Besuch in Israel – anlässlich der 100-Jahr-Feierlichkeiten der Neuköllner Partnerstadt Bat Yam. Von Hikel gepostete Fotos zeigen ihn neben dem Bat-Yam-Bürgermeister und Likud-Mitglied Tzvika Brot sowie mit dem israelischen Außenminister Gideon Saar, dessen Ministerium intensiv für die weltweite Übernahme der IHRA-Definition wirbt.
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