Antisemitischer Schläger verurteilt: Attacke im Parkhaus
Wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt das Amtsgericht Bremen Lorenz K.. Er hatte rassistisch geschimpft und auf sein Opfer eingeprügelt.
Als A. und seine Frau vor zweieinhalb Jahren mit dem Auto in die Parkgarage eines Bremer Einkaufszentrums eingebogen seien, hätten sie Schreie gehört. „Es klang so, als würde jemand Hilfe benötigen, also hielt ich an“, sagt A. vor Gericht.
Geschrien hatte der Angeklagte K. Auf einem Video einer Überwachungskamera, das die Richterin als Beweismittel heranzieht, sieht man, wie K. plötzlich durch A.s geöffnetes Autofenster brutal auf A. einprügelt. „Er hielt mich mit der linken Hand am Gurt fest und drückte mir die Luft ab, mit der rechten Faust schlug er mehrfach gegen meinen Kopf“, schildert A. Währenddessen habe K. rassistische und antisemitische Kommentare abgegeben: „Wir brennen euch nieder, wie die scheiß Juden, wir rechnen mit euch ab“, habe er gesagt. Laut der Staatsanwaltschaft soll K. zudem explizit Türken beleidigt haben.
Im Gespräch mit der taz sagt A., dass er in derselben Nachbarschaft wie der Angeklagte wohne. „Er konnte durchaus wissen, dass ich Jude bin.“ Außerdem lief zum Tatzeitpunkt hebräische Musik im Auto. K. weist die Vorwürfe zurück: „Ich bin kein Rassist“, sagt er.
Qais A., Opfer eines rassistischen Angriffs
A. schildert, wie er sich kurz aus K.s Griff habe befreien können, indem er dem Täter Eistee aus einem Einwegbecher ins Gesicht geschüttet habe. Er habe die Tür geöffnet und sei von K. aus dem Wagen gezerrt worden. Da K. weiterhin aggressiv gewesen sei, habe das Opfer versucht, ihn festzuhalten. Im Gerangel seien beide gestürzt, dabei verletzte sich K. am Kopf, A. am Finger.
Frau A. schildert die Situation vor Gericht wie ihr Mann, auch das Überwachungsvideo der Garageneinfahrt bestätigt ihre Version. Der Angeklagte hingegen beharrt auf seiner eigenen Geschichte. Das Überwachungsvideo müsse manipuliert worden sein, behauptet K.s Sohn.
Er und K.s Frau waren beim Vorfall anwesend und sind als Zeugen geladen. Sie bestätigen K.s Geschichte: Sie seien von A.s Auto fast überfahren worden. K. habe sich darüber aufgeregt und A. auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Als K. sich wieder abwenden wollte, habe er heißen Kaffee im Nacken gespürt. Anschließend sei er von A. mit einem metallenen Thermobecher schwer am Kopf verletzt worden. „Ich bin hier das Opfer“, sagt K.
Vor Ort wurde jedoch kein Metallbecher gefunden, zudem sei K.s Kleidung nur vorne nass gewesen. So steht es im Polizeibericht. „Der Becher wurde bestimmt ausgetauscht“, sagt K. Eine Gruppe von „rund 20 ausländischen Mitbürgern“, die sich am Tatort gesammelt haben, hätte dies machen können. Beim Eintreffen der Polizei seien aber lediglich drei Personen neben den involvierten Familien anwesend gewesen, sagt ein Polizist aus.
Obwohl die Richterin A. recht gibt, erhebt dieser schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Auch er habe nach dem Vorfall eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten. Das Verfahren wurde eingestellt. Bei der Beweisaufnahme am Tatort habe A. eine Ungleichbehandlung gespürt: Während lediglich ein Polizist K. befragt habe, sei er selbst von mehreren Beamt*innen umkreist worden, aber niemand habe mit ihm gesprochen. Ein Krankenwagen habe sich nur um den Angeklagten gekümmert.
Die Richterin verurteilt K. wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro. Das Video sei Beweis genug, auch die Aussage von A. halte sie für glaubwürdig. K., der ohne Anwalt auftritt, will in Revision gehen.
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