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Anti-trans* Urteil in GroßbritannienSieg der TERFs

Jonathan Gerbig
Kommentar von Jonathan Gerbig

Der britische Oberste Gerichtshof definiert Mann und Frau biologisch. Der Sieg pseudo-feministischer Stimmen ist ein harter Schlag für trans* Personen.

Dass diese Frauen ein Urteil gegen trans* Personen derart feiern, ist mehr als traurig, London, am 16.4.2025 Foto: Lucy North/PA Wire/dpa

D a stehen sie, vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs, lachen, feiern, nennen sich Feministinnen und haben dabei gerade dafür gesorgt, dass tausende Frauen in Großbritannien in Zukunft mit mehr Angst, mehr Ausgrenzung, mehr Diskriminierung leben müssen. Die sogenannte Frauenrechtsgruppe For Women Scotland (FWS) klagte gegen einen Beschluss der schottischen Autonomieregierung, dass trans* Frauen in die 50-prozentige Frauenquote für Führungsgremien von öffentlichen Einrichtungen miteinschloss.

Dass der Oberste Gerichtshof der Klage von FWS recht gab, hat jedoch Auswirkungen weit darüber hinaus: Maßgeblich für das Antidiskriminierungsrecht ist demnach jetzt das „biologische Geschlecht“, zudem wurde Geschlecht als binär erklärt. Das negiert nicht nur rechtlich vollständig die Existenz von Trans* Personen, es öffnet der Diskriminierung gegen sie auch Tür und Tor.

Auf dieser Grundlage können trans* Frauen etwa aus lesbischen Räumen oder Umkleidekabinen für Frauen ausgeschlossen werden. Das klingt schon verdächtig nach Trumps USA, in denen transidente Schü­le­r*in­nen bald der Zugang zu Schulsport erschwert werden soll. Oder nach Orbáns Ungarn, in dem es seit einer Verfassungsänderung nur noch zwei Geschlechter gibt, um die „natürliche Ordnung“ zu erhalten.

Dabei überrascht wenig, dass die Gruppe von der Harry Potter-Autorin J. K. Rowling unterstützt wird. Seit Jahren steht der Kampf besonders gegen trans* Frauen ganz oben auf der Agenda der Autorin. Sie tritt damit als öffentliche Stimme einer radikalen, pseudo-feministischen Bewegung auf, die unter queeren Menschen die Bezeichnung TERFs (trans-exkludierende radikale Feministinnen) erhalten hat.

Dass diese Frauen ein Urteil gegen trans* Personen derart feiern, ist mehr als traurig – es zeigt mal wieder, wie viel leichter es ist, nach unten zu treten, als strukturelle Diskriminierung zu bekämpfen. Wer trans* Personen für eine Gefahr hält, hat Sexismus nicht verstanden. Und sicher wären J. K. Rowling und die FWS nicht glücklich darüber, wenn plötzlich transmaskuline Personen die Hälfte der Führungsposten und Damenumkleiden für sich beanspruchen würden.

Nach den USA verabschiedet sich nun also auch Großbritannien von dem Vorsatz, diskriminierte Menschen schützen zu wollen. Auch Deutschland wird wohl folgen, denn das Selbstbestimmungsgesetz wankt kaum ein halbes Jahr nach Inkrafttreten bereits unter der drohenden CDU-geführten Bundesregierung.

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Jonathan Gerbig
Masterstudent am Journalistischen Seminar der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Foto: Elke Seeger
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