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Anschlag auf Verdi-Demo in MünchenAngeklagter zeigt Tauhīd-Finger vor Gericht

Nach dem Anschlag in München mit zwei Toten und vielen Verletzten wurde Farhad N. angeklagt. Vor Gericht schweigt er. 17 Nebenkläger sind zugelassen.

Der Tauhīd-Finger ist eigentlich ein islamisches Glaubensbekenntnis, wird aber auch von Islamisten als Erkennungszeichen genutzt Foto: Angelika Warmuth/reuters
Dominik Baur

Aus München

Dominik Baur

Der Gerichtssaal A 101 des Münchner Justizzentrums hat keine Fenster. Hätte er welche, könnte man mit etwas Glück vielleicht sogar vor bis zum Stiglmaierplatz sehen, von dort sind es nur noch ein paar Schritte bis zur Kreuzung Seidlstraße/Karlstraße, an der vor knapp einem Jahr ein Anschlag stattfand, der die Stadt erschütterte. Zwei Menschen starben, Dutzende wurden verletzt. Es sind zu Fuß keine fünf Minuten vom Gericht bis zum Tatort.

Farhad N., der Mann, der den Anschlag verübte, wird am Freitag gegen 10.15 Uhr von acht Polizisten in den Saal geführt. Der Prozessbeginn hat sich wegen des großen Besucherandrangs um eine Dreiviertelstunde verzögert. Der Angeklagte hält sich einen roten Schnellhefter vors Gesicht, setzt sich. Dann hebt er mehrfach die rechte Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger in Richtung der Fotografen und Kameraleute. Der sogenannte Tauhīd-Finger entspricht zunächst einem islamischen Glaubensbekenntnis, wird aber vor allem auch von Islamisten benutzt, um ihre Verachtung der Demokratie zum Ausdruck zu bringen.

Es war der 13. Februar 2025, ein Donnerstagvormittag, als Farhad N. sein Auto, einen Mini, von hinten ungebremst in eine Verdi-Kundgebung steuerte. Die Teilnehmer des Demonstrationszugs bewegten sich auf der Seidlstraße Richtung Stiglmaierplatz. Der Attentäter hatte die Polizeifahrzeuge, die den Demonstrierenden in Schrittgeschwindigkeit folgten, überholt und dann das Gaspedal durchgetreten. So raste er direkt in die Menschenmenge. Wie die Ermittler hinterher berechneten, fuhr er nach dem Zusammenstoß mit dem ersten Opfer noch 23 Meter, bis der Wagen zum Stehen kam – nicht weil Farhad N. gebremst hätte, sondern weil die Vorderräder wegen der unter und vor dem Auto liegenden Menschen in der Luft hingen.

Amel S., eine Bedienstete der Stadt München, und ihre Tochter Hafsa wurden bei dem Anschlag frontal von dem Auto erfasst, rund zehn Meter weit durch die Luft geschleudert und so stark verletzt, dass sie kurz darauf im Krankenhaus starben. Amel S. war 37 Jahre, ihre Tochter zwei Jahre alt. 43 Menschen wurden – zum Teil schwer bis lebensgefährlich – verletzt, eine weitere Person kam nur deshalb ohne körperliche Schäden davon, weil sie im letzten Moment aus dem Weg springen konnte. Auf den Bildern vom Tatort, die später in den Nachrichten gezeigt wurden, sah man häufig die Überreste des Kinderwagens, in dem Amel S. ihre Tochter auf der Kundgebung vor sich schob.

Farhad N. schweigt vor Gericht

Der erste Prozesstag ist kurz. Da sich Farhad N. weder zur Person noch zur Sache äußern will, ist die Verlesung der Anklageschrift der einzige inhaltliche Punkt, der heute auf der Tagesordnung steht. Die meiste Zeit, mehr als eine Viertelstunde, benötigt der Vertreter des Generalbundesanwalts, Oberstaatsanwalt David Rademacher, um aufzulisten, was den 46 Opfern an jenem Donnerstagvormittag widerfuhr. So ist etwa immer wieder von multiplen Prellungen, Hämatomen und Frakturen an Sprunggelenk oder Kiefer die Rede, von Angstzuständen und posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Menschen mussten zum Teil wochenlang im Krankenhaus bleiben, sich ein oder zwei Operationen unterziehen. 17 der Opfer beziehungsweise Hinterbliebenen treten in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Der Angeklagte, kurzer Bart, olivgrüne Jacke, scheint dem Prozess eher teilnahmsvoll zu folgen. Mutmaßlich ein Tic lässt ihn immer wieder den Kopf ruckartig nach vorne bewegen und die Augen zukneifen. Vor ein paar Tagen ist er 25 Jahre alt geworden. Seine Untersuchungshaft verbrachte er wegen Auffälligkeiten zum Teil in der psychiatrischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Straubing. Ein Gutachten bescheinigt N. jedoch volle Schuldfähigkeit.

Die Umstände seiner Tat scheinen sehr detailliert geklärt zu sein. Was noch immer im Raum steht, ist die große Frage nach dem Warum. Die schnelle Antwort darauf lautet: weil Farhad N., der 2016 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam, ein Islamist war. Lange Zeit zumindest fiel der junge Mann in keiner Weise auf, auch nicht als besonders religiös. Seine größte Begeisterung galt wohl dem Bodybuilding, er hatte einen Job als Sicherheitskraft und eine Wohnung.

Islamistische Radikalisierung seit Herbst 2024

Radikalisiert hat sich Farhad N. auch nach Auffassung der Bundesanwaltschaft erst relativ kurz vor der Tat. Der sunnitische Muslim, so heißt es in der Anklage, habe ab Herbst 2024 „übersteigerte religiöse Vorstellungen“ entwickelt, die mit der Überzeugung einhergegangen seien, dass die USA und andere westliche Staaten für das Leid der muslimischen Bevölkerung in Afghanistan und im Nahen Osten verantwortlich seien.

Den entscheidenden Schub zur Radikalisierung gaben wohl islamistische afghanische Geistliche, deren Predigten er sich in sogenannten sozialen Medien ansah. Die Konsequenz, die N. in seinem plötzlichen religiösen Eifer ziehen zu müssen meinte: willkürlich möglichst viele Menschen in Deutschland anzugreifen und zu töten. Dafür war der Mann nach Ansicht der Bundesanwaltschaft auch bereit zu sterben. Seine Bereitschaft zu der Tat sei zudem durch „diffuse Ängste“ und seine persönlichen Lebensumstände verstärkt worden, die ihn wütend und enttäuscht gemacht hätten.

Der Vorsitzende Richter hat für den Prozess zunächst 38 Verhandlungstage bis Ende Juni anberaumt.

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