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Ankauf maroder StaatsanleihenKarlsruhe passt

Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kaufs von Staatsanleihen durch die EZB muss der EuGH klären. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht zuständig.

Der Schatten des EZB-Präsidenten Mario Draghi liegt über der gemeinsamen Währung. Bild: dpa

KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit um den Ankauf maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Es sprächen „gewichtige Gründe“ dafür, dass das sogenannte OMT-Programm zum unbegrenzten Ankauf solcher Anleihen die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verletzt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Das Gericht ist wegen dieser Einschätzung verpflichtet, den Fall dem EuGH vorzulegen, da die EZB als EU-Organ nur der Rechtsprechung des Luxemburger Gerichts unterliegt.

Die Richter sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass das Programm durchaus mit Einschränkungen aufrecht erhalten werden. Im OMT-Ankaufprogramm der EZB ist bislang zwar noch kein Cent geflossen. Aber allein dessen Ankündigung durch EZB-Präsident Mario Draghi im September 2012 hatte zur Beruhigung der Finanzmärkte und zu sinkenden Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen geführt.

Das Programm könnte bei einem großen Ankauf maroder Staatsanleihen nach Ansicht der Verfassungsgüter „zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen“. Dies sei aber in den europäischen Verträgen „nicht vorgesehen“. Den Verträgen zufolge sei die EZB „nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen“.

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6 Kommentare

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  • D
    daryl

    @Thomsen

     

    Wieso sollte das EUGH

    die Möglichkeit bekommen den Anwalt und Richter in Personalunion für die EZB

    zu spielen???

    Das wäre doch ein glatter Verstoß gegen die Unparteilichkeit der Gerichte!!!

    Nein, der EUGH soll dann dran kommen, wenn er dran ist!!!

    Ob er in dieser Frage überhaupt drankommen darf, ist die Frage!

    Mich ärgert immer diese dümmliche hierarchische Pyramidenstruktur, an deren oberster Stelle immer nur eine Instanz steht. Wenn die Leute immer noch nicht kapiert haben, dass Europa ein in jeder Hinsicht multipolares Gebilde

    ist, dann ist wirklich Hopfen und Malz verloren. Es kann eben nicht richtig sein, dass der EUGH

    in ALLEN Fragen das letzte Wort hat, denn dann haben die Staaten letzlich nur noch

    Scheinverfassungen- und -grundgesetze!!! Und nachbessern, wenn ein Gerichtsverfahren gerade anhängig ist und eventuell eine legislative Amtsanmaßung der Judikative zu begehen, macht das Gebilde vollends zu einer

    mafiösen Veranstaltung!

    Ein solches Gebaren dokumentiert Befangenheit, wenn der EUGH mitspielt!

  • T
    thomsen

    "Das Bundesverfassungsgericht ist nicht zuständig."

     

    Dieser Teil der Überschrift ist glatte Tatsachenverdrehung, denn das Verfassungsgericht hat gerade die Minderheitsmeinung (Nichtzuständigkeit) mit Mehrheit abgelehnt, sich also sehr wohl für zuständig erklärt.

    Allerdings läßt es dem EUGH die Möglichkeit offen, durch eine einschränkende Auslegung die geplanten Maßnahmen der EZB (gerade noch) vertragskonform zu machen.

     

    Wie gesagt, in dewer Überschrift wird das glatte Gegenteil behauptet - warum?

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Es wird ständig gefordert, daß die EZB den verschuldeten Staaten unter die Arme greift. Sie könnte die Lage für die überschuldeten Staaten als einzige wirksam verbessern.

  • L
    Lowandorder

    gemach, gemach und

     

    besser ist das -

     

    Karlsruhe will sich schließlich nicht

    nochmals nachsagen lassen müssen,

    es habe im falschen Wald Holz gehackt.

     

    wir dürfen gespannt sein

  • S
    spassvogel

    Sehr interessant, welche verschiedenen Überschriften zu diesem Sachverhalt zu finden sind:

     

    "Karlsruhe passt" - TAZ

    "Verfassungsrichter halten EZB-Programm für rechtswidrig" - FAZ

    "Karlsruhe lässt EuGH über Euro-Rettung entscheiden" - Welt

    "Karlsruhe überlässt EZB-Entscheidung dem EuGH" - Süddeutsche

     

    Wenn in Zukunft der EuGH - mit deutscher Billigung! - über die Finanzsouveränität der EU-Länder entscheidet, dann gute Nacht und willkommen Schuldenunion.

  • P
    Posse2.0??

    Was soll diese Idiotie eigentlich bedeuten.

    Hat Vosskuhle keine ... mehr?

    Ich denke, die Sache wurde am Bundesverfassungsgericht entschieden und

    das Urteil auch medial vorgetragen!!!!!!!!!

    Wir haften nur begrenzt!!!!

    Was soll diese korrupte Kuscherei??!