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Angst und Unsicherheit trotz KirchenasylGott hilft den Geduldigen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat wegen der innereuropäischen Grenzschließungen den Zeitraum für Abschiebungen einfach verlängert.

Eine Aktion pro Kirchenasyl (in Regensburg) Foto: picture alliance/Armin Weigel/dpa

Berlin taz | In der Coronakrise müssen Flüchtlinge, die sich im Kirchenasyl befinden, dort länger ausharren als sonst. Dabei sind Abschiebungen, vor denen das Kirchenasyl schützen soll, derzeit fast unmöglich, da die meisten Staaten der Welt momentan niemanden aus der Coronahochburg Deutschland aufnehmen wollen. Und auch das Dublin-Abkommen, dem zufolge Flüchtlinge für ihr Asylverfahren in den europäischen Staat zurückgeschickt werden, den sie als ersten betreten haben, wurde während der Coronakrise ausgesetzt.

Doch laut Gottfried Martens, Pastor der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeitsgemeinde in Steglitz, in der mehrere Afghanen und Iraner Schutz vor Rückführungen in andere EU-Staaten suchen, haben seine Schützlinge in den vergangenen Tagen Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommen. Darin erkläre das Amt, die Frist für die Überstellung in andere EU-Staaten werde einfach um die Monate der Coronakrise verlängert. Martens: „Dieser Brief war für die Flüchtlinge sehr bitter. Die rechtliche Begründung war so hanebüchen, dass ich mich frage, ob das ein Praktikant im Bundesamt geschrieben hat.“

Das zuerst 1990 in Dublin beschlossene Abkommen gibt den beigetreten EU-Staaten eigentlich 6, in Ausnahmefällen 18 Monate Zeit, Geflüchtete in den Staat zurückzuschicken, der als Erstaufnahmeland für ihr Asylverfahren zuständig ist. Das Kirchenasyl bietet während dieser Wartezeit Schutz vor Abschiebung. Denn aus Kirchen holt die Polizei niemanden zur Abschiebung ab. Nach Ablauf von 6 oder 18 Monaten können diese Menschen ihr Kirchenasyl verlassen und in Deutschland Asyl beantragen. Normalerweise. Aber eben nicht in Zeiten der Coronakrise.

In Berlin gibt es derzeit 29 Fälle von Kirchenasyl, die insgesamt 61 Personen betreffen. In 24 dieser Fälle geht es um Abschiebeschutz auf Zeit nach dem Dublin-Abkommen: also um Menschen, die nach Griechenland, Italien oder Bulgarien zurückgeschickt werden sollen, weil sie dort bereits registriert waren, bevor sie nach Deutschland kamen. Viele hatten in diesen Ländern allerdings traumatische Erlebnisse, weil sie dort inhaftiert waren, nicht versorgt wurden oder in Massenlagern vegetieren mussten. Oder aber ihr Asylantrag wurde in einem anderen EU-Staat bereits abgelehnt, und sie suchen in Deutschland eine zweite Chance. Die meisten dieser sogenannten Dublin-Fälle im Kirchenasyl sind laut „Asyl in der Kirche“ zudem kranke Menschen, die auf die Hilfe ihrer hier lebenden Angehörigen angewiesen sind.

„Viele der Flüchtlinge im Kirchenasyl sind krank“

Die Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ hat den Kirchengemeinden empfohlen, die Kirchenasyle weiterzuführen und nicht zu unterbrechen. Das sagt deren Sprecher Bernhard Fricke der taz. Im März, wenige Tage nach den ersten Coronamaßnahmen in Deutschland, sei sogar eine Person neu in das Kirchenasyl aufgenommen worden. Grund ist die Gefahr, dass bald wieder Abschiebungen zurück in andere EU-Staaten möglich sein könnten.

Wir werden in jedem Einzelfall klagen müssen

Gottfried Martens, Pfarrer

Aber es gibt weitere Gründe: Die Rückkehr der Flüchtlinge in das normale Asylsystem sei – ebenfalls coronabedingt – schwierig. Die Behörden, die die Geflüchteten dann unterbringen oder aus dem Dublin-Verteilsystem herausnehmen müssten, seien aktuell nur schwer zu erreichen. Eine spätere erneute Aufnahme in das Kirchenasyl müsste gegenüber den Behörden erneut durchgesetzt werden. Eine weitere Schwierigkeit.

Und, so Cecilia Juretzka von „Asyl in der Kirche“: „Viele der Flüchtlinge im Kirchenasyl sind krank. Da sind sie in kirchen­eigenen Wohnungen besser vor einer Infektion geschützt als in einer Gemeinschaftsunterkunft.“

Der Nachteil für die Kirchengemeinden: Sie müssen weiter für ihre Schützlinge den Lebensunterhalt bezahlen. Während des Kirchenasyls übernimmt der Staat nicht einmal die Kosten für medizinische Behandlungen. Für Arztbesuche und Medikamente zahlen die Kirchengemeinden, bei Krankenhausaufenthalten behandeln konfessionelle Krankenhäuser oft kostenlos. Für die Kirchengemeinden, denen wegen Corona die Kollekteneinnahmen fehlen, ist die finanzielle Belastung enorm.

Und Pastor Martens erwartet weitere Belastungen: Zwar hat die EU-Kommission letzte Woche das Vorgehen des BAMF als nicht europarechtskonform erklärt. Es sei aber nicht zu erwarten, dass das BAMF seine Rechtsauffassung einfach ändere: „Wir werden in jedem Einzelfall vor Gericht klagen müssen.“

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