: Angriff gegen Lauschangriff
■ Der SPD-Parteilinke Detlev von Larcher kritisiert den Kompromißvorschlag von Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig zum Großen Lauschangriff. Das Papier sei "unzureichend"
Berlin (taz) – Der Kompromißvorschlag zum Großen Lauschangriff, der heute in Bonn verhandelt wird, stößt bei der SPD-Parteilinken auf Kritik. Die Tischvorlage von Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig, die Grundlage der Gespräche zwischen einer Arbeitsgruppe von SPD und Koalition sein wird, „gefalle ihm nicht", erklärte gestern der Bundestagsabgeordnete Detlev von Larcher gegenüber der taz.
Der Vorschlag, die verfassungsrechtlichen Grenzen der akustischen Wohnraumüberwachung lediglich in einer Beschlußempfehlung des Bundestags festzuhalten, sei „unzureichend“. Dies müsse im Gesetzestext selbst geschehen. Das Verhandlungsangebot des FDP-Justizministers kommt nach Ansicht von Larcher in keinster Weise dem Beschluß des SPD-Parteitags in Hannover entgegen. In dem Kompromißpapier fehle jeder Hinweis darauf, ob abgehörte Personen nachträglich benachrichtigt werden. Auch fehlten Beweis- und Verwertungsverbote für Gespräche zwischen Verteidigern und ihren Mandanten sowie bei Ärzten. Von Larcher erneuerte auch die in Hannover beschlossene Forderung nach einer fortlaufenden richterlichen Kontrolle während einer Abhöraktion sowie ein ausdrückliches Verbot bei seelsorgerischen und Beichtgesprächen.
Anfang Dezember hatte von Larcher erklärt, die Hälfte der SPD-Bundestagsfraktion wolle der notwendigen Grundgesetzänderung beim geplanten Großen Lauschangriff ihre Zustimmung verweigern, sollte nicht nachgebessert werden. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. „Je mehr SPD-Positionen von Hannover sich im Kompromiß wiederfinden, um so größer ist die Zustimmung“, so von Larcher gestern. Entgegen dem SPD-Parteitagsbeschluß wird in dem Kompromißpapier kein generelles Abhörverbot für bestimmte Berufsgruppen festgehalten (siehe taz vom 6.1.). Elektronisch gewonnene Erkenntnisse bei Ärzten, Pfarrern, Rechtsanwälten oder Journalisten – denen ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gerichten zusteht – sollen danach eingeschränkt verwertet werden dürfen. Mit Verweis auf das Grundgesetz verzichtet der Kompromißvorschlag von Schmidt-Jortzig auf ein ausdrückliches Abhörverbot für Gespräche im Beichtstuhl. Diese seien durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt, heißt es dort lapidar. Strittig ist außerdem die Forderung der SPD, die Anordnung für eine Überwachung solle vom Oberlandesgericht und nicht vom zuständigen Landgericht ausgehen. An der heutigen Runde nehmen auch Vertreter der Länder teil. Sie müssen dem Großen Lauschangriff, der bei Straftaten wie Mord, Erpressung und Bandenkriminalität zugelassen werden soll, im Bundesrat zustimmen. Severin Weiland
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