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Andreas Zumach über die UNO und Beweiserhebung im Syrien-KonfliktSignal gegen Straflosigkeit

Die Resolution der UNO-Generalversammlung zur Sammlung von Beweisen für die im Syrienkonflikt verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit ist ein wichtiges politisches Signal gegen die Straflosigkeit. Zugleich ist der Beschluss ein schon lange überfälliger Schritt zur Emanzipation der Generalversammlung von dem im Syrienkonflikt seit über fünf Jahren völlig blockierten Sicherheitsrat.

Operativ schafft diese Resolution zunächst keine neuen Möglichkeiten. Die künftige Arbeitsgruppe dürfte auf dieselben Hindernisse und Widerstände stoßen, die die Syrien-Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrats bereits seit Ende 2011 erlebt – insbesondere durch die Regierung Assad.

Trotz massiver Behinderung hat diese Kommission inzwischen so umfangreiches Belastungs- und Beweismaterial gesammelt, dass die Einleitung von Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof mit Aussicht auf Erfolg schon längst möglich gewesen wäre. Doch diese Maßnahme dürfte weiterhin und auf nicht absehbare Zeit am Veto Russlands und Chinas scheitern.

Dieselbe Blockade gilt für die Schaffung eines UNO-Sondertribunals zu den in Syrien verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit. Doch derartige Verbrechen können nach dem Weltrechtsprinzip auch von den nationalen Justizsystemen aller 193 UNO-Mitglieder verfolgt werden. Wenn die 105 Staaten, die für die Resolution der Generalversammlung gestimmt haben, es ernst meinen mit dem Ende der Straflosigkeit, sollten sie diese Handlungsoption jetzt einsetzen.

Zur Glaubwürdigkeit des UNO-Beschlusses würde erheblich beitragen, wenn alle seine Befürworterstaaten, die bislang noch den einen oder anderen Gewaltakteur und potenziellen Kriegsverbrecher in Syrien mit Waffen, Geld oder auf andere Weise fördern, diese Unterstützung endlich einstellen würden.

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