Ein mutmaßliches Mitglied einer Assad-Miliz steht wegen Verbrechen im Syrienkrieg in Berlin vor Gericht. Vor dem Urteil zieht Nebenklageanwalt Patrick Kroker Bilanz.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Interview
IS-Verbrechen an der êzîdischen Religionsgemeinschaft will der Bundestag als Genozid einstufen. Tausende sollen mehr Hilfen erhalten, Täter bestraft werden.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass Frankreich IS-Anhängerinnen und ihre Kinder nicht zurücknehmen muss.
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Quelle: taz
Ressort: Ausland
Typ: Bericht
Das Hamburger Landgericht verurteilt eine IS-Rückkehrerin zu fünfeinhalb Jahren Haft. Die 34-Jährige hat eine Jesidin an der Flucht gehindert.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Ruham Hawash saß in Syrien im Folterknast. Als ein Verantwortlicher in Deutschland vor Gericht kam, wurde sie Nebenklägerin. Warum?
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Interview
Im Hamburger Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin, die ihren Sohn dem IS überlassen haben soll, bleiben einige Fragen offen.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
Typ: Bericht
Der Arzt Alaa M. äußert sich zu Foltervorwürfen aus Syrien, die ihm zur Last gelegt werden. Seine Laufbahn sollen ihm diese gar nicht ermöglicht haben.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Mit 15 Jahren zog Leonora M. von Sachsen-Anhalt zum IS nach Syrien. Inzwischen ist sie wieder in Deutschland – und steht nun in Halle vor Gericht.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Ein Syrer steht in Frankfurt vor Gericht und lässt Fragen offen
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Alaa M. steht ab Mittwoch vor Gericht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Statt zu heilen, soll der Mediziner gefoltert und getötet haben.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
In einem Prozess wegen Staatsfolter in Syrien verurteilt das Koblenzer Gericht den Hauptangeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe. Damit wird in Deutschland Rechtsgeschichte geschrieben3
Quelle: taz
Ressort: Seite 1
Es war mutig, den Koblenzer Folterprozess zu führen – anderswo ist das keineswegs selbstverständlich. Doch wo bleiben die politischen Konsequenzen?
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Quelle: taz
Ressort: Seite 1
Typ: Kommentar
Erstmals wurde ein höherer Mitarbeiter des Assad-Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Über einen historischen Tag in Koblenz.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Während Assad-Folterern in Koblenz der Prozess gemacht wird, kommen Angeklagte in Frankreich möglicherweise davon.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Der Angeklagte soll Folter in Syrien verantwortet haben. Die Zeugenaussagen sind kaum erträglich. Es ist das weltweit erste solche Verfahren.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Longread
Im Al-Khatib-Prozess wegen Staatsfolter in Syrien haben die Pladoyers der Nebenklage begonnen. Die Überlebenden ergreifen das Wort.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Im Prozess gegen einen ehemaligen Oberst des syrischen Geheimdienstes in Koblenz haben die Plädoyers begonnen. Die Anklage fordert lebenslänglich.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
In Syrien misshandelt das Regime zurückkehrende Flüchtlinge. Amnesty International hat Dutzende Fälle von willkürlichen Verhaftungen, Folter und Vergewaltigungen aufgezeichnet
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Quelle: taz
Ressort: Ausland
Folter für Syrien-Rückkehrer: Die Bundesregierung sollte jetzt mit einem generellen Abschiebestopp ein Zeichen für Menschenrechte setzen.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Alaa M. soll Häftlinge des Regimes in Syrien gefoltert haben, in einem Fall mit Todesfolge. Seit 2020 sitzt er in Deutschland in Haft. Nun wird er angeklagt
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
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