Anders Breivik vor Gericht: Attentäter doch unzurechnungsfähig?
Das Gutachten, das Anders Breivik als zurechnungsfähig erklärt, wird fachlich als nicht sachgerecht eingestuft. Experten fordern eine Überarbeitung des Gutachtens.
STOCKHOLM taz | Während am 7. Verhandlungstag gegen Anders Breivik in Oslo der Bombenanschlag im Regierungsviertel im Mittelpunkt der Erörterung stand, weckte die fachliche Bewertung eines der beiden Gutachten über die Frage der Schuldfähigkeit Breiviks besondere Aufmerksamkeit.
Im Gerichtssaal äußertern sich Sprengstoffexperten zur Konstruktion und Wirkungskraft der „Kunstdünger“-Bombe, deren Sprengkraft auf vergleichsweise 400 bis 700 Kilo TNT geschätzt wurde. Wachpersonal erklärte, dass man den vom Terroristen geparkten Kleinlaster zunächst nicht als Gefahr erkannt habe, sondern vermutete, dass es sich um einen Falschparker handelte.
Polizeieinsatzleiter Thor Langli schilderte die Verwüstungen nach der Explosion, aufgrund derer man von einem Terroranschlag ausgegangen sei und mit weiteren Bomben gerechnet habe. Nach der Meldung einer Schiesserei auf Utøya sei er überzeugt gewesen, dass es der gleiche Täter sein musste: „Zwei solche Taten und unterschiedliche Täter – das konnte ich mir nicht vorstellen.
Kritik am Zweitgutachten
Am Montag schon war bekannt geworden, dass das Zweitgutachten, das Breivik Zurechnungs- und damit Schuldfähigkeit bescheinigt, in der vorliegenden Form von der „Rechtsmedizinischen Kommission“ als nicht fach- und sachgerecht angesehen wird.
Diese Kommission ist ein formal unabhängig arbeitendes, aber staatliches Organ, dessen Mitglieder vom Justizministerium ernannt werden. Mit Fachleuten besetzte unterschiedliche Gremien – beispielsweise für Pathologie, Genetik oder Psychiatrie – kontrollieren alle den Gerichten vorgelegte rechtsmedizinische Gutachten, um gesetztlich deren „hohe Qualität sicherzustellen“.
Diese Kommission wirft den beiden Gutachtern Terje Tørrissen und Agnar Aspaas nun vor, sie hätten zu wenig Informationen über die Kindheit Breiviks eingeholt und auch nicht dargetan, inwieweit sie sich dagegen abgesichert hätten, dass der Terrorist sich ihnen gegenüber bei Tests und Interviews „strategisch“ verhalte: Schliesslich sei sein unbedingter Wunsch als zurechnungsfähig zu gelten. Tørrissen und Aspaas werden aufgefordert, ihr Gutachten insoweit zu ergänzen.
Vorwurf: Schlampig gearbeitet
Der den Gutachtern damit gemachte Vorwurf, schlampig gearbeitet zu haben, ist umso bemerkenswerter, als das fragliche Gutachten das umfassendste ist, das je für ein norwegisches Gericht erstellt wurde.
Nun wird sein Wert deutlich relativiert, weil im Gegensatz dazu das Erstgutachten der Psychiater Torgeir Husby und Hanne Sørheim, die Breivik Unzurechnungsfähigkeit bescheingt hatten, von der gleichen Kommission ohne Anmerkungen abgesegnet worden war.
Dass ein Gutachten nicht als fachgerecht anerkannt wird, ist äussert selten. 2011 gab es keinen einzigen solchen Fall, 2010 traf dieses Votum nur 2 von 553 rechtsmedizinischen Gutachten. Weil das Gericht unabhängig ist, könnte es sich bei einer Entscheidung zwar prinzipiell auch auf das Ergebnis eines von dieser Kommission nicht „abgesegneten“ Gutachtens stützen. Praktisch dürfte dies aber gerade im Breivik-Prozess so gut wie ausgeschlossen sein.
Strategisches Verhalten
Zumal der Kommissions-Einwand des möglicherweise „strategischen“ Verhaltens Breiviks höchst relevant ist, wie die Verhandlungen zeigen. Der Terrorist verweigert regelmässig die Beantwortung von Fragen, bei denen er die Gefahr wittert, als unzurechnungsfähig eingeschätzt zu werden.
So auch am Montag, als Staatsanwalt Svein Holden aus Breiviks „Manifest“ zitierte, in dem dieser geschrieben hatte, die Zuverlässigkeit von „Tempelritter-Lehrlingen“ könnte dadurch auf die Probe gestellt werden, indem man von ihnen verlange, Penis und Testikel chirurgisch entfernen zu lassen oder mehrere Kinder zu ermorden.
Auf die Frage, warum er dazu nichts aussagen wolle, antwortete Breivik: „Das ist doch klar. Schlieslich will ich ja nicht im Irrenhaus enden.“
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