Anbauverbot für Genpflanzen: Der Gen-Mais lauert schon
Ein neues Gesetz soll für flächendeckende Anbauverbote in Deutschland sorgen. Bundesländer und Umweltverbände fürchten Schutzlücken.
Klingt eindeutig, die Auswirkungen der Regelung sind jedoch hochumstritten: „Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir langfristig ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik sicher“, sagte Agrarminister Christian Schmidt (CSU) am Mittwoch. Dagegen glaubt Linken-Agrarexpertin Kirsten Tackmann: „Die Hürden sind so hoch, dass ein Anbauverbot nicht ermöglicht, sondern eher verhindert wird.“
Wer gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland anbauen will, braucht dafür eine Erlaubnis der EU. Aber auch die Mitgliedstaaten können ihr Veto einlegen. Bislang gibt es noch keinen kommerziellen Anbau in Deutschland. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung nun rechtssicher organisieren, wie auch in Zukunft ein solches „Nein“ zu Gentechnik aussehen soll.
Laut Gesetzentwurf benötigt dies die Mehrheit der Länder, außerdem die Stimmen von sechs Bundesministerien. Ein einstimmiges Votum der Ressorts Agrar, Forschung, Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Umwelt halten Kritiker für unwahrscheinlich. „Die SPD darf diesen Gesetzentwurf nicht mittragen, sie muss bundesweite Gentech-Anbauverbote durchsetzen“, forderte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.
Widerstand im Bundesrat kaum möglich
Kommt kein einhelliges Votum der Ministerien zustande, bleiben die Verbote an den Bundesländern hängen. Jedes Bundesland müsste selbstständig für gentechfreie Felder sorgen – wenn es das überhaupt politisch will. Kritiker befürchten deshalb, dass Deutschland zum Verbots-„Flickenteppich“ werden könnte.
Heike Moldenhauer, Bund
„Pollen machen nicht an Ländergrenzen halt, deshalb ist die schleichende gentechnische Kontamination von Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion absehbar“, sagt Moldenhauer. Auch müssten die Länder ihre Verbote begründen – und wären Adressat möglicher Klagen von Saatgutkonzernen.
Widerstand können die Länder im Bundesrat kaum leisten. Bei dem Gesetz handelt es sich nur um ein Einspruchsgesetz, die Länderkammer kann es bremsen, nicht verhindern. Im Bundestag rechnet Minister Schmidt mit Zustimmung. Im Frühjahr 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. (mit dpa)
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