Amtsenthebungsverfahren gegen Trump: Politischer Prozess
Trump tritt mit zweitklassigen Verteidigern zum Amtsenthebungsverfahren an. In einem normalen Verfahren hätte er schon verloren.
W enn das Impeachmentverfahren gegen Donald Trump ein normales Gerichtsverfahren wäre, müsste man sich Sorgen um den Angeklagten machen. Die US-Gefängnisse sind voll mit Häftlingen, die vor allem wegen inkompetenter Verteidiger einsitzen.
Hätten sich die juristisch, rhetorisch und emotional perfekt vorgetragenen Plädoyers der demokratischen Ankläger und die stotternden, inkohärenten Erwiderungen von Trumps Verteidigern am Dienstag vor einem normalen, unparteiischen Geschworenengericht zugetragen – die Jury hätte wohl einstimmig geurteilt. Aber 44 von 100 stimmten anders, die Geschworenen sind die Mitglieder des Senats.
Die haben zwar alle einen Eid geschworen, unparteiisch die vorgelegten Beweise und Argumente zu bewerten, geben jedoch frappierend offen zu, dass sie das nicht tun werden. Das gilt übrigens für beide Seiten. Zwar dürfte es vollkommen unstrittig sein, dass jener Mob, der am 6. Januar das Kapitol in Washington stürmte, sich von Trump dazu aufgefordert und ermächtigt fühlte.
Dass Trump das aber tatsächlich auf strafbare Weise getan hat, wäre in einem ordentlichen Gerichtsverfahren schwer nachzuweisen. Und das ist im Übrigen auch gut so – denn es könnte schwere Folgen haben, wenn Aufrufer*innen zu „kämpferischen“ Demonstrationen künftig für mögliche Ausschreitungen der Demo-Teilnehmer*innen direkt zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Darüber würde in einem normalen Verfahren gesprochen werden, und die juristischen Argumente aller Seiten würden etwas bedeuten. Aber das Impeachmentverfahren ist politisch. Es geht insofern auch um politische Verantwortung, nicht zwingend um strafrechtliche.
Aber das ist die nächste Sackgasse, denn fast die Hälfte der Geschworenen sitzt eigentlich mit auf der Anklagebank: all jene nämlich, die Trumps große Lüge vom Wahlbetrug so lange wiederholt und wütend zugespitzt haben, bis ein Mob sich berechtigt fühlte, gegen dieses „Verbrechen“ Gewalt anzuwenden. Sie werden sich nicht selbst verurteilen.
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