■ Am Rande: DLM gegen Sex und Dauerversuche
Berlin (taz) – Die Landesmedienanstalten haben sich auf ihrer Direktorenkonferenz (DLM) am Montag gegen die Zulassung zweier Sexkanäle ausgesprochen, die im digitalen Pay-TV nach Mitternacht senden wollen – einer davon im Strauß des Medienkatholiken Leo Kirch. Zwar waren im Vorfeld konzentrationsrechtliche Bedenken und solche des Jugendschutzes ausgeräumt worden, aber 11 der 15 Direktoren mochten die Sudelsender dennoch nicht abnicken, auch wenn ihnen jede rechtliche Handhabe fehlt. Gesendet wird freilich trotzdem: Beide Sender mit den verlogenen Namen „Home Video“ und „Fantasy Channel“ verfügen über eine britische „Außer-Haus-Lizenz“, mit der sie ihr Nummernstakkato via Satellit über die Insel hinaus blasen.
Außerdem sprachen sich die Mediendirektoren gegen die Praxis der bayerischen Medienanstalt BLM aus, die aus ihrem regionalen Versuchsvertrag für Kirchs Zahlstation DF1 ein Recht zur bundesweiten Verbreitung ableitete – wofür es eigentlich einer bundesweiten Zulassung bedarf. Diese Praxis hatte zu Streit geführt, nachdem die BLM dem Kirch-Sender in seinem Rechtsstreit mit premiere mit einer entsprechenden Bekräftigung zur Seite geeilt war. Die DLM jetzt: „Landesrechtliche Versuchszulassungen“ begründeten „keine Sonderrechte“. Im Laufe des Jahres sollten bundesweite Programme auch bundesweit zugelassen werden.
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