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■ Am RandeRDL muß Bänder an Aufsicht herausgeben

Freiburg (taz) – Der Freiburger Alternativsender Radio Dreyeckland (RDL) muß Mitschnitte bestimmter Sendetage an die baden- württembergische Landesanstalt für Kommunikation (LfK) herausgeben. Dies entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Konkreter Anlaß der Streitigkeiten war eine verbotene kurdische Kundgebung im letzten März in Dortmund, zu der nach Informationen der Polizei das „Tagesinfo“ von Radio Dreyeckland aufgerufen hatte. Aus diesem Grund verlangte die LfK von RDL die Sendemitschnitte einer ganzen Woche. Dagegen wehrte sich RDL vor dem Freiburger Verwaltungsgericht und hatte auch teilweise Erfolg. Zumindest bezüglich der Tage vor dem Verbot und nach der Demonstration müsse RDL keine Bänder aushändigen.

Doch das genügte den AlternativfunkerInnen nicht. Sie sahen in der entsprechenden Regelung des baden-württembergischen Mediengesetzes einen unzulässigen Eingriff in ihre Rundfunkfreiheit und erhoben Verfassungsbeschwerde. RDL verwies auf Beschlagnahmeverbote in anderen Gesetzen, mit denen das Vertrauensverhältnis zwischen RedakteurInnen und InformantInnen geschützt werde.

Dem hielt die LfK jedoch entgegen, daß die Mitschnitte ja ohnehin öffentlich ausgestrahlt worden seien. Dieses Argument übernahm auch das Bundesverfassungsgericht. Offen blieb aber die Frage, ob die LfK die ausgewerteten Bänder an die Staatsanwaltschaft weitergeben darf, wie LfK-Präsident Eugen Volz angekündigt hatte. Das Gericht wollte dem weiteren Verlauf der Dinge jedoch nicht vorgreifen und erklärte nur, daß der Sender gegebenenfalls auch hiergegen gerichtlich vorgehen könne.

RDL-Geschäftsführer Michel Menzel zeigte sich enttäuscht: „Da hätte sich das Gericht wirklich etwas mehr für die Freiheit ins Zeug legen können.“ Als kleinen Erfolg wertete er aber, daß Karlsruhe die Herausgabe von Mitschnitten an einen „Anfangsverdacht“ knüpfen will. Die LfK und das Landesjustizministerium hatten die Auffassung vertreten, daß sie auch einfach so angefordert werden können. Christian Rath

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