Alternativen zum Ehegattensplitting: Eine Frage des Familienmodells

Wie sollen Ehepaare Steuern zahlen? Darüber streiten Politiker: Beide zusammen? Jeder für sich? Die Vor- und Nachteile der Modelle im Überblick.

Läuft da was? Parteien versprechen, das Frauen-Rollenmuster zu ändern Bild: dpa

BERLIN taz | Die unterschiedliche Steuer für verschiedene Familienmodelle wird Thema im Bundestagswahlkampf. Die Union will homosexuellen Paaren die Vorzüge des steuerlichen Ehegattensplittings vorenthalten.

Zugleich propagieren die CDU-Bundesministerinnen Ursula von der Leyen und Kristina Schröder nun ein Familiensplitting. Dieses lehnen SPD, Grüne und Linke ab, weil sie darin eine fortdauernde Benachteiligung berufstätiger Frauen sehen. Was verbirgt sich hinter den verschiedenen Modellen?

Ehegattensplitting

Das heutige Ehegattensplitting funktioniert so: Auf das geringe Einkommen eines Berufstätigen erheben die Finanzämter niedrige Steuersätze ab 14 Prozent. Je höher der Verdienst liegt, desto mehr steigt der Steuersatz. Wer viel verdient, zahlt viel – bis zu 45 Prozent seines zusätzlichen Einkommens muss er abgeben. Bei verheirateten Paaren allerdings wird dieses Prinzip teilweise außer Kraft gesetzt. Verdient beispielsweise der Mann viel und die Frau wenig, werden beide Verdienste zusammengerechnet und durch zwei geteilt.

Vor- und Nachteile: Dadurch zahlt der gut verdienende Mann einen geringeren Steuersatz als alleine. Die schlecht verdienende Ehefrau hingegen muss auf ihr niedriges Einkommen einen höheren Steuersatz entrichten als bei individueller Veranschlagung. Der Effekt: Weil auf schlechten Verdienst eine hohe Steuer erhoben wird, haben viele verheiratete Frauen wenig Anreiz, mehr zu arbeiten. Das veraltete Mann-Frau-Rollenmuster bleibt erhalten. Das wichtigste Argument für diese Variante lautet: Die Ehe ist ein gemeinsamer Wirtschaftsbetrieb.

Familiensplitting

Ein Vorbild für das Familiensplitting ist Frankreich. Das gemeinsame Einkommen eines Ehepaares wird nicht einfach halbiert, sondern auch die Zahl der Kinder spielt eine Rolle. Bei einer vierköpfigen Familie wird der Verdienst beispielsweise durch drei geteilt. Vor- und Nachteile: Häufig wird argumentiert, dass Kinder besser berücksichtigt werden könnten als beim Ehegattensplitting.

Andererseits lässt sich diese Wirkung auch mit Freibeträgen erreichen, wie sie in Deutschland üblich sind. Grundsätzlich jedoch bleibt beim Familiensplitting die Benachteiligung der schlecht verdienenden Ehefrau erhalten, wenn auch weniger stark als im Ehegattensplitting. Der Staat hätte bei dieser Variante zunächst weniger Einnahmen als heute.

Individualbesteuerung

Für die Individualbesteuerung gelten Schweden, die Niederlande und Österreich als Beispiele. Dort gibt es keine Verteilung individueller Verdienste auf die Mitglieder einer Familie. Jeder Berufstätige zahlt den individuellen Steuersatz auf sein Gehalt. Wer viel verdient, viel. Wer wenig verdient, wenig. Kinder werden mittels Freibeträgen oder Steuerabzügen einberechnet.

Der Vorteil: Frauen haben einen höheren Anreiz zu arbeiten. Das bringt die Gleichberechtigung voran. Die Zahl der Erwerbstätigen steigt, was das Wirtschaftswachstum stützt. Nachteil: Für Gutverdiener steigt die Steuerbelastung erheblich. Deshalb ist die FDP dagegen. Doch SPD, Grüne und Linke fordern Varianten der Individualbesteuerung.

Was die Opposition will

Weil das Grundgesetz die Ehe schütze, könne man das Ehegattensplitting nicht einfach abschaffen, so die SPD. Für bereits geschlossene Ehen soll das Splitting weitergelten können. Für neue Eheverträge dagegen will die SPD „einen Partnerschaftstarif einführen, bei dem beide Partner individuell besteuert, die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen aber berücksichtigt werden“, steht im sogenannten Regierungsprogramm.

Für die Grünen sagt deren frauenpolitische Sprecherin Katja Dörner, man befürworte eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag des nicht arbeitenden Partners auf den Ernährer. Das Modell solle schrittweise eingeführt werden.

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