Alle Wettbüros in Bremen geschlossen: Nichts geht mehr
Im Kampf gegen Geldwäsche will der Innensenator wissen, woher das Startkapital für Wettbüros kommt. Der Nachweis kam nicht – alle mussten schließen.
Das Bremer Ordnungsamt hat Ende Juli jedem einzelnen Wettbüro die neuerdings benötigte Genehmigung verwehrt; 32 Anträge hatte es gegeben. Das Bremische Glücksspielgesetz sieht seit 2021 vor, dass Betreiber*innen von Wettbüros erklären müssen, woher das Startkapital für die Geschäftseröffnung stammt – auch dann, wenn die Eröffnung viele Jahre zurückliegt. Aber: Keiner der 32 Antragssteller*innen konnte das laut Innenbehörde ausreichend erklären.
Um ein Büro zu eröffnen und die Lizenzen der großen Wettanbieter, wie Tipico, zu bezahlen, braucht es laut Innenbehörde ein Grundkapital von etwa 120.000 Euro. In anderen Branchen mögen ähnliche Summen fällig sein, doch andere Branchen sind weniger anfällig für Geldwäsche: Beim Glücksspiel wechseln oft hohe Summen in kurzer Zeit den Besitzer – bei Spielen außerhalb des Internets eben gerne auch in bar, so dass die Herkunft von Geld ganz schnell undurchsichtig wird.
Betreiber*innen sollen laut Geldwäschegesetz des Bundes regelmäßig geschult werden, wie sie Geldwäsche erkennen und verhindern können. Das ist zwar gut gemeint, wirkt im Ernstfall aber naiv. Ein paar Schulungen lösen das Problem nicht, wenn Kriminelle selbst die Wettbüros betreiben.
Wetten ist jetzt illegales Glücksspiel
Denn dass nicht nur das Wetten, sondern auch die Investition ins Wettbüro der Geldwäsche aus kriminellen Aktivitäten dient, das schreibt auch die Bundesregierung in einer Risikoanalyse von 2019. „In diesen Fällen wird der Betrieb nicht für Geldwäsche missbraucht, sondern er wird dafür gebraucht“, schreibt die Pressesprecherin des Bremer Innensenators.
Mit dem Erhalt der Ablehnungsbescheide ist das weitere Wetten in den Büros illegales Glücksspiel. Die Wettwirtschaft hat schnell reagiert und alle Büros zum Wochenanfang geschlossen – das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wolle man nicht eingehen. Immerhin 19 haben jetzt noch einmal Unterlagen nachgereicht – für einige könnte die Nachprüfung noch zu einer Genehmigung führen.
Der letzte Akt dürfte aber auch das nicht sein: Der Deutsche Sportwettenverband hat der taz bereits mitgeteilt, dass die Branche momentan rechtliche Schritte vor den Verwaltungsgerichten prüfe; auch eine Klage auf Schadenersatz komme im Anschluss in Frage.
Bremens Innenressort kennt sich mit Prozessen aus
Das Risiko von Klagen hat man in Bremen offen eingerechnet: „Wir betreten mit unserer Initiative rechtliches Neuland. Das ist immer ein gewisses Risiko“, hatte Innensenator Mäurer in einer Pressekonferenz gesagt.
Mit langwierigen Prozessen auf „rechtlichem Neuland“ kennt die Behörde sich aus: Bekannt geworden ist Bremens Forderung, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen übernehmen müsse. Nach fünf Jahren quer durch alle Instanzen ist der Fall erst jetzt im Februar vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden: die Innenbehörde hat Recht bekommen, sie darf der DFL Rechnungen schreiben.
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