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Aigner will Kontrollen in den BankfilialenBerater unter Beobachtung

CSU-Ministerin Ilse Aigner will verdeckte Ermittler in Bankfilialen schicken, um zu verhindern, dass den Kunden hochriskante Anlagen untergejubelt werden.

Geraten Banker unter Druck oder alles nur ein PR-Coup der Ministerin: Bankenskyline in Frankfurt/Main.

BERLIN taz | Der Vorstoß soll Bankkunden besser vor falscher Beratung schützen: Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner will die Mitarbeiter in Geldinstituten schärfer kontrollieren – mit verdeckt agierenden Kontrolleuren der Bafin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. "Künftig werden von staatlicher Seite aus verdeckte Ermittler eingesetzt und nicht nur die allgemeinen Bedingungen geprüft", kündigte die CSU-Politikerin am Montag via Handelsblatt an.

Aigners Analyse: "Einige Banken haben kapiert, worum es geht. Andere meinen, das Roulette drehe sich schon wieder und sie könnten so weitermachen wie vor der Krise." Der Hintergrund: Eigentlich wollten die Banken ihre Kundenberatung verbessern. Das haben ihre Manager immer wieder beteuert in der Finanzkrise, die durch den Verkauf von Ramschpapieren angeheizt worden war.

Doch gute Bankberatung ist nach wie vor Mangelware - die Stiftung Warentest hat das mehrfach gezeigt.

Erst im Sommer war das Urteil der Tester vernichtend: Von 21 untersuchten Banken und Sparkassen bekamen sechs Häuser ein "mangelhaft". Zwölfmal gab es "ausreichend" und nur dreimal "befriedigend". Ein "gut" erhielt kein Institut.

Denn die meisten Finanzberater hielten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben, etwa dass sie Gespräche mit Kunden über Wertpapiere protokollieren und ihnen die Aufzeichnungen vor Vertragsabschluss unterschrieben aushändigen müssen. Zudem müssen die Berater ihre Kunden auch nach ihrem finanziellen Hintergrund befragen.

"Wie im Straßenverkehr gilt: Wo Regeln nicht eingehalten werden, muss man Polizisten einsetzen", sagte Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest, zur taz. Es hapere im Finanzbereich nicht an den Vorschriften, sondern an Kontrollen.

Die Warentests sorgen zwar regelmäßig für Aufsehen, die Ergebnisse sind aber nicht justiziabel. Und Tenhagen sagt: "Wir sind keine Hilfssheriffs". Darum halte er auch "eine Menge" von Aigners Vorschlag.

Eine Gesetzänderung ist offenbar nicht nötig. Paragraf 4 des Wertpapierhandelsgesetzes ermögliche bereits "verdeckte Ermittlungen", sagte eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Nach diesem Gesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro, wenn die Beratung mangelhaft ist. Ilse Aigner hat bisher nichts dazu gesagt, wie sie mit Sündern genau umgehen will.

In der Opposition stieß Aigners Vorschlag dennoch auf Wohlwollen. Axel Troost von den Linken sagte der taz, er finde ihn "ausgesprochen gut". Damit zufrieden geben will er sich allerdings nicht. Er fordert zum Beispiel, "einen Finanz-TÜV". Unseriöse Geldprodukte sollen aus dem Verkehr gezogen werden.

Einen TÜV muss die Branche bislang nicht fürchten. Die gab sich ohnehin gelassen. Verdeckte Ermittlungen seien so neu nicht, die Bafin arbeite damit bereits, hieß es in einer Stellungnahme der Bankenverbände. Zudem griffen die Institute selbst auf verdeckte Testkäufe zur Selbstkontrolle zurück. Aigner überzeugt diese Eigeninitiative womöglich nicht.

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5 Kommentare

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  • S
    sontag

    "Nach diesem Gesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro, wenn die Beratung mangelhaft ist. Ilse Aigner hat bisher nichts dazu gesagt, wie sie mit Sündern genau umgehen will."

     

    Mich würde mal interessieren, ob in der Vergangenheit schon jemals diese Strafe gezahlt worden ist.

  • E
    erne

    VERDECKT und nicht Undercover

  • I
    Ich

    Mal schauen die Grünen reagieren, beim Thema verdeckte Ermittler in der linksextremen Szene waren die ja nicht begeistert. Deshalb wundert mich auch das die Linken jetzt die Ermittler begrüßen. Diese Doppelmoral ist einfach zum kotzen.

     

    Die Linke abwracken!!!

  • K
    kajo

    Guter Einwand!

     

    Weshalb sollte auch der stets bildungsnahe Konsument geschützt werden? Das BGB nuschelt ein paar Sätzchen zum "Verbraucherschutz", aber das wird sich bestimmt nicht großartig ändern. Immerhin haben wir ja die Autobahn und auch noch Rotlicht legalisiert bekommen, da wird ein bisschen (ab)zocken doch wohl legitim sein ;)

     

    Die CSU will eben auch mal wieder was sagen...

  • G
    GonZoo

    Jetzt mal eine spannende Frage:

     

    Wenn denn nun ein paar Bankberater wieder mal das tun, von dem wir alle wissen, was sie tun - was passiert dann?

     

    Wird dann eine Bank bestraft? Auf welcher Rechtsgrundlage?