Affen-Selfie vor Gericht: #Smile #not
Ein Affe schießt ein Selfie und das Bild geht um die Welt. Das Urheberrecht hält der Affe trotzdem nicht, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Naruto weiß, was ein Fotogrinsen ist: Lippen auseinander, Mundwinkel hoch, Zähne zeige – voilà. So hat sich das Affenweibchen im Jahr 2011 selbst fotografiert, nach dem der britischer Tierfilmer David Slater ihr seine Kamera überlassen hatte. Das Affenselfie jagte durchs Internet, erschien in sämtlichen Zeitungen, Online-Portalen und Fernsehsendungen.
Für soviel Charme sollte Naruto das Urheberrecht an ihrem Bild bekommen, fand die Tierrechtsorganisation Peta und klagte im vergangenen September vor einem Gericht in San Francisco. Der Urheberrechtsstreit läuft aber schon länger: Der Fotograf Slater streitet schon seit Jahren mit Wikipedia, weil die Bilder bei Wikimedia Commons aufgetaucht waren, deren Inhalte zum Teil frei verwendet werden dürfen.
Nun hat ein US-Bundesrichter die Klage von Peta zurückgewiesen – vorerst. Denn ob ein Affe Urheberschutz bekommen kann, müssten der Präsident und der US-Kongress entscheiden, sagte der zuständige Richter.
Obama hat ja zur Zeit einen emotionalen Lauf: weint für die Opfer von Waffengewalt und für Aretha Franklin, da lässt sich sicher auch ein Tränchen für ein sieben Jahre altes Makakenweibchen verdrücken. Das Lässt sich dem Affen ja sonst auch schwer vermitteln: dass es in westlichen Metropolen für Wesen wie ihn Frisöre gibt, Friedhöfe, Psychologen, Feinkostrestaurants und Schulen, dass er aber kein Urheberrecht hat, selbst dann nicht, wenn er selbst auf den Auslöser gedrückt hat.
Ganz abgeschlossen ist die Causa Naruto aber sowieso noch nicht: Der US-Richter deutete an, dass er eine ausgebesserte Klage von Peta wieder zulassen würde, Peta will das annehmen. Sollte Naruto irgendwann als Urheberin anerkannt werden, will Peta die Einnahmen aus dem Foto Naruto und ihrer Gemeinschaft spenden. Die dürfte damit reich werden.
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