AfD droht Rauswurf aus Bundeszentrale: Räumungsklage gegen AfD
Die Partei vom rechten Rand könnte bald ihre Bundeszentrale in Reinickendorf verlieren. Die Eigentümerin hat eine Räumungsklage eingereicht.

Die Eigentümerin wirft der AfD unter anderem vor, sich nicht an Absprachen gehalten zu haben. Konkret geht es dabei um die, laut Vermieterin, „ungenehmigte“ AfD-Wahlparty zur Bundestagswahl 2025. Dort wurde das Parteilogo auf die Fassade des Gebäudes projiziert.
Die Vermieterin habe der Partei politische Werbung allerdings schon kurz nach Einzug in das Gebäude untersagt, heißt es im Schreiben. Zudem sei anderen Mieter:innen im Haus während der Wahlparty nicht mehr möglich gewesen, das Gebäude zu betreten. Auch Firmen sind in dem Gebäude ansässig.
In einem Brief an die Eigentümerin redete sich die AfD raus, eine Anmeldung sei „nur aus Versehen unterblieben“. Wie Bild berichtete, habe die Partei darin auch eine Wiedergutmachung über 10.000 Euro angeboten, die die Eigentümerin jedoch ablehnte.
Geschäftsführer der Quercus-Grund GmbH bestätigt Räumungsklage
Auf taz-Nachfrage bestätigte Lukas Hufnagel, Geschäftsführer der Eigentümer-GmbH Quercus Grund, die Räumungsklage. Einen politischen Hintergrund habe dies nicht, sagt Hufnagl. Ganz so unpolitisch klingt seine Antwort dann aber nicht: „Wenn ein Mieter in offensichtlichem Größenwahn sich wiederholt und wissentlich über essenzielle Bestandteile des Mietvertrages glaubt hinwegsetzen zu können und sich benimmt, als wäre er Eigentümer des Objekts, so muss das irgendwann Konsequenzen haben“, sagt Hufnagl der taz. Gemeint seien der AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Bundesgeschäftsführer der Partei Hans-Holger Malcomeß.
Diese seien aufgrund ihrer „Machttrunkenheit“ unzumutbar für die Partei. „Sie haben die gesamte Partei in Finanzangelegenheiten im Würgegriff und benehmen sich auch so“, sagt Hufnagl dann. Angesprochen auf die Räumungsklage vor dem Berliner Landgericht sagt Hufnagl, er habe „vollstes Vertrauen in die Deutsche Justiz“.
Die Berliner AfD, die ihre Räumlichkeiten auch im Gebäude hat, sei von der Kündigung allerdings nicht betroffen. Diese hätten sich „nichts zuschulden kommen lassen“, so Hufnagl zur taz.
Von der Pressestelle der Bundes-AfD heißt es, man wolle sich dazu nicht äußern. Wann es zu einem Prozess kommt, steht indes nicht fest. Das Landgericht teilte auf Nachfrage mit, dass die Klage der AfD erst nach Eingang eines „Kostenvorschusses“ zugestellt wird – eine Gebühr, die der Kläger leisten muss, damit es zu einem Prozess kommt. Die Zahlung sei allerdings schon beauftragt, gab Hufnagel an.
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