AfD als Verdachtsfall bestätigt: Wahrhaft wehrhaft

Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall überwachen. Dies stärkt die wehrhafte Demokratie.

Alice Weidel und Alexander Gauland unterwegs auf einer Rollband im Bundestag

Es geht nicht nur um Björn Höcke, sondern auch um AfD-Leute wie Alice Weidel und Alexander Gauland Foto: Kay Nietfeld/dpa

Für alle Freun­d:in­nen der wehrhaften Demokratie war es ein großer Tag. Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Dienstag nach einjähriger Prüfung erlaubt, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf.

Nun ist die „wehrhafte Demokratie“ mit ihren staatlichen Ausgrenzungsmechanismen eine deutsche Besonderheit. Und viele andere westlich-demokratische Staaten sehen die deutsche Kultur der Berufsverbote, Verfassungschutzberichte und Parteiverbote mit gewissem Stirnrunzeln. Aber seit es vor allem gegen Rechtsradikale und Rechtspopulisten geht, unterstützen auch die meisten Kri­ti­ke­r:in­nen der antikommunistisch motivierten Berufsverbote der siebziger Jahre die wehrhafte Demokratie.

Wenn man also akzeptiert, dass es Aufgabe des Staates ist, der Gesellschaft zu sagen, welche Parteien für Demokratie und Menschenwürde gefährlich sein könnten, dann hat es mit der AfD sicher nicht die Falschen getroffen. Die Orientierung am ethnisch-homogen verstandenen deutschen Volk und die reflexhafte Abwehr alles als „fremd“ Empfundenen ist eine Gefahr für den modernen Verfassungsstaat.

Und es ist eben nicht nur der „Flügel“ um den Thüringer Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, der so denkt und agiert. Es sind auch AfD-Politiker:innen wie Alice Weidel und Alexander Gauland, die eingebürgerte Deutsche als „Passdeutsche“ abwerten und behaupten, dass ein deutscher Pass nicht genüge, um wirklich deutsch zu sein. Deshalb ist es konsequent, dass nun die gesamte Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird und nicht nur der „Flügel“ und der AfD-Jugendverband.

Die AfD ist zwar empört, weil ihre Zugeständnisse der vergangenen zwei Jahre nicht erfolgreich waren. Aber die Kölner Rich­te­r:in­nen haben die kleinen Korrekturen zu Recht als taktische ­Manöver ignoriert. Der Flügel-Frontmann Andreas Kalbitz ist eben nicht wegen seiner völkischen Politik ausgeschlossen worden, sondern weil er einst beim AfD-Beitritt getrickst hatte. Wenn schon wehrhafte Demokratie, dann richtig.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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