AfD-Streit um Andreas Kalbitz: Angeschlagen in die nächste Runde
Das Berliner Landgericht berät am Freitag über die Annullierung der AfD-Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz. Die Unterstützung für ihn bröckelt.
Damit will der derzeit parteilose Glatzkopf, der lange an der Seite von Björn Höcke an der Spitze des „Flügels“ stand, zumindest vorübergehend wieder Mitglied der AfD werden. Und damit auch Brandenburger Landeschef und Beisitzer im Bundesvorstand der Partei. So lange, bis das Landgericht im Hauptsacheverfahren darüber entscheidet, ob die Annullierung seiner Mitgliedschaft rechtens war. Was viele Monate dauern kann. Fraglich ist allerdings, ob ein Sieg vor dem Landgericht Kalbitz wirklich seine alte Machtposition in der AfD zurückbringen wird. Doch der Reihe nach, die Lage ist kompliziert.
Der Bundesvorstand hatte im Mai auf Antrag von Parteichef Jörg Meuthen mit knapper Mehrheit Kalbitz' AfD-Mitgliedschaft annulliert. Von jetzt auf gleich war dieser kein Parteimitglied, kein Landeschef und auch kein Bundesvorstandsmitglied mehr. Ein herber Schlag für Kalbitz und die „Flügel“-AnhängerInnen. Und eine Kampfansage von Meuthen.
Die Begründung des Bundesvorstands: Kalbitz habe, als er 2013 in die AfD eintrat, nicht angegeben, dass er zuvor Mitglied der Republikaner und der 2009 verbotenen Neonaziorganisation Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) gewesen sei. Laut Satzung der AfD hätte er das aber machen müssen. Kalbitz bestreitet, Mitglied der HDJ gewesen zu sein, sein Engagement bei den Republikanern ist schon länger bekannt.
Rechtlich umstrittene Entscheidung
Allerdings ist umstritten, ob der Bundesvorstand eine solche Entscheidung überhaupt fällen darf, auch wenn sie in der Satzung der AfD vorgesehen ist. Laut Parteiengesetz kann das Gremium nicht einfach jemanden rausschmeißen. Notwendig ist ein ordentliches Parteiausschlussverfahren, über das das Schiedsgericht der Partei entscheiden muss.
Kalbitz hatte umgehend und erfolgreich gegen die Entscheidung eine einstweilige Verfügung eingeklagt. Plötzlich war er wieder Parteimitglied, auch Landeschef und Bundesvorstandsmitglied. Bis das Schiedsgericht der Partei im Juli entschied, dass die Entscheidung des Bundesvorstands rechtens war. Jetzt ist Kalbitz wieder draußen. Und er hofft, am Ende des Tages mittels einstweiliger Verfügung wieder Parteimitglied zu sein.
Schlechte Karten hat er dabei nicht. Dass für Kalbitz ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache schwer zumutbar ist, ist nachvollziehbar. In den kommenden Monaten stehen in der AfD wichtige Entscheidungen an, auch werden die KandidatInnen für die Bundestagswahl aufgestellt.
Verschiedene ParteienrechtlerInnen sind zudem der Ansicht, dass die Entscheidung des Bundesvorstands rechtlich nicht haltbar ist. Offen aber ist, ob das Landgericht das ganze Verfahren nach wie vor für unzulässig hält oder ob es damit zufrieden ist, dass inzwischen das Schiedsgericht der Partei entschieden hat. Ob an diesem Freitag bereits eine Entscheidung fällt, ist laut Gericht offen.
Verliert Kalbitz, wird es eng für ihn. Inzwischen bröckelt die Unterstützung sogar in Brandenburg, der dortige AfD-Landesverband ist vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und war bislang für seine Nibelungentreue zu Kalbitz bekannt. Erst zwang die Fraktion ihn, den Fraktionsvorsitz – den er rein rechtlich auch als Parteiloser hätte weiter ausüben können – ruhen zu lassen, am Dienstag dann musste er ihn gänzlich aufgeben.
Zuvor hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf fahrlässige Körperverletzung gegen Kalbitz eingeleitet. Dieser hatte dem kommissarischen Fraktionsvorsitzenden Dennis Holoch, der eigentlich als Kalbitz' Vertrauter gilt, mit einem Boxschlag einen Milzriss zugefügt. Kalbitz sprach von einem „Missgeschick“. Glaubt man aber Berichten aus der Fraktion, war es wohl nicht der erste Zwischenfall dieser Art.
Kai Laubach, der Mitarbeiter eines Landtagsabgeordneten, beschuldigt Kalbitz in einem offenen Brief, bereits bei der Fraktionsklausur 2019 jemandem „in die Fresse geschlagen“ zu haben. „Du bist Parteikrebs, Junge“, schreibt Laubach. Und: „Bitte geh!“
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Lüge
Inzwischen wurde bekannt, dass auch die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Kalbitz ermittelt. Hintergrund ist eine eidesstattliche Erklärung, in der Kalbitz behauptet hat, nicht Mitglied der HDJ gewesen zu sein. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass dies gelogen ist.
Verschiedene ExpertInnen hatten ohnehin Zweifel daran – unter anderem weil es Bildaufnahmen von Kalbitz in einem Zeltlager HDJ gibt, einer konspirativen Organisation, bei deren Veranstaltungen man sich nicht so einfach umschauen konnte. Genau das aber hatte Kalbitz immer wieder behauptet. Zudem liegt dem Bundesamt für Verfassungsschutz nach eigenen Angaben ein Nachweis über die Mitgliedschaft der „Familie Andreas Kalbitz“ vor.
Inzwischen rückt nicht nur die Brandenburger AfD von Kalbitz ab. Vom „Flügel“ ist zu seiner Verteidigung wenig zu hören, auch bei einem Teil der Bundesspitze, der sich im Vorstand gegen die Annullierung von Kalbitz' Mitgliedschaft ausgesprochen hatte, sind Absetzbewegungen bemerkbar.
Der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, der auch Ehrenvorsitzender der AfD ist, sagte der dpa, er habe selbst mit Hohloch gesprochen, um sich aus erster Hand über den Vorfall zu informieren. Was da geschehen sei, sei „unverzeihlich“, so Gauland. Mit seiner Unterstützung für Kalbitz in der Kontroverse um dessen Mitgliedschaft in der Partei soll das allerdings nichts zu tun haben. Und Meuthens Co-Parteichef Tino Chrupalla sagte, es sei „konsequent und richtig“, dass Kalbitz den Fraktionsvorsitz aufgegeben habe.
Verliert Kalbitz vor Gericht, kann er in der AfD erst einmal einpacken. Und selbst wenn er gewinnt, könnte es mit seiner Schlüsselstellung in der Partei, wo er bislang der einflussreiche Drathzieher des „Flügels“ war, vorbei sein. In diesem Fall aber steckt noch ein anderer in Schwierigkeiten: Parteichef Jörg Meuthen.
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