AfD-Querelen in Schleswig-Holstein: Ex-Chefin will sich einklagen
Doris von Sayn-Wittgenstein wurde aus der Kieler Landtagsfraktion geworfen. Jetzt zieht sie gegen die AfD vor das Landesverfassungsgericht.
Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein prüft die Frage, ob die AfD ihre ehemalige Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein aus ihrer Fraktion ausschließen durfte. Die Politikerin, die noch im Landtag sitzt, hat dagegen geklagt. Es sei das erste Mal, dass sich das Gericht in einen Organstreitverfahren mit dem Ausschluss einer Parlamentarierin aus deren Fraktion befasse, sagte eine Gerichtssprecherin.
Am 4. Dezember 2018 hatte die Landtagsfraktion unter dem Vorsitz von Jörg Nobis Sayn-Wittengstein ausgeschlossen. Die Fraktion hielt der Juristin vor, 2014 für den Verein „Gedächtnisstätte“ geworben zu haben. Der Verfassungsschutz in Niedersachsen und Thüringen hat den Verein als rechtsextremistisch eingestuft. Der Verein ist auch auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD angeführt.
In der mündlichen Verhandlung erklärte der Anwalt Sayn-Wittgensteins, dass seine Mandantin in ihren Rechten als Abgeordnete beschnitten worden sei. Es lägen keine politischen Differenzen vor, vielmehr sei willkürlich vorgegangen worden. Der Ausschluss sei letztlich die Folge einer „Medienkampagne“.
Der Anwalt der Fraktion erwiderte, dass sehr wohl politische Differenzen bestünden. Der Verein, für den die Klägerin warb, habe ein „klar rechtsextremistisches Weltbild“. Wenn die AfD sich nicht eindeutig von solchen Vereinen abgrenze, „wäre sie in wenigen Jahren tot“, argumentierte der Anwalt.
Einig ist sich die Partei nicht
In der AfD ist die Abgrenzung zu der ehemaligen Landesvorsitzenden umstritten. Auf Landesebene ist ein Antrag des Bundesvorstands auf Parteiausschluss gescheitert. Das Landesschiedsgericht ignorierte, dass sie E-Mails versandte, die ihre Vernetzung mit Freunden der Waffen-SS, Holocaust-Leugnern und Verfechtern einer Reichsideologie bis hin zum internationalen Rechtsextremismus offenbarten – ausgedruckt knapp 80 Seiten, die der taz vorliegen.
Jetzt muss das Bundesschiedsgericht der Partei entscheiden. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird im August erwartet.
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