AfD-Politiker im Bundestag: Brandners Abwahl rückt näher
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner könnte sein Amt als Rechtsausschussvorsitzender verlieren. Zuvor hatte er sich antisemitisch geäußert.
„Das war wahrscheinlich die traurigste Sitzung dieses Ausschusses seit seiner Gründung“, so Bartke weiter. Die AfD habe dokumentiert, dass sie nicht in der Lage sei, für den Rechtsausschuss einen Vorsitzenden zu benennen, der der Würde des Amtes entspreche.
Da sich alle anderen Fraktionen in den vergangen Tagen klar für die Abwahl Brandners ausgesprochen hatten, wird dies höchstwahrscheinlich in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am kommenden Mittwoch geschehen. Es wäre das erste Mal, dass ein Ausschussvorsitzender im Bundestag seines Amtes enthoben wird. Einen Rücktritt schloss der AfD-Politiker auf Anfrage der taz am Donnerstag noch einmal aus.
Der Jurist war von Anfang an als Ausschussvorsitzender umstritten, weil er bereits aus dem Thüringer Landtag für seine Zwischenrufe bekannt war. In den vergangenen Wochen hatte sich die Kritik anlässlich mehrerer Tweets Brandners noch einmal verschärft. Zuletzt hatte er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg auf Twitter als „Judaslohn“ verunglimpft und damit wohl die Belohnung für einen Verrat gemeint. Lindenberg hatte die AfD scharf kritisiert. Nach dem Anschlag in Halle hatte Brandner einen Post retweetet, in dem Solidarität mit JüdInnen als „Herumlungern“ vor Synagogen diffamiert wurde. Dafür hatte er sich allerdings entschuldigt.
Auch der nächste Vorsitzende wird ein AfDler
In der Sitzung des Rechtsauschusses am vergangenen Mittwoch hatten alle anderen Fraktionen Brandner zum Rücktritt aufgefordert. Der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak hatte zu Beginn der Sitzung gesagt, der Rechtsausschuss wache über die Demokratie und den Schutz des Rechts. Brandner fehlten offenbar Eigenschaften, die für den Vorsitz dieses Ausschusses unabdingbar seien. Die Abgeordneten ließen keinen Zweifel daran, dass sie Brandner abwählen wollen.
Zuvor aber war die Sitzung des sogenannten GO-Ausschusses nötig, weil es in der Geschäftsordnung bislang nur heißt, dass die Ausschüsse ihre Vorsitzenden bestimmen. Wie dies geschieht, ist ebenso wenig geregelt wie die Absetzung. Der Ausschuss geht nach Prüfung aber nun mehrheitlich davon aus, dass eine Abwahl von der Geschäftsordnung rechtlich gedeckt ist.
Das liegt auch daran, dass Brandner sich zu Beginn der Legislaturperiode im Rechtsausschuss als Vorsitzender zur Wahl stellen musste, was eher ungewöhnlich ist. „Wer gewählt wurde, kann auch abgewählt werden“, so hatte Britta Haßelmann, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, ihre Haltung bereits vor der Ausschusssitzung zusammengefasst. Dennoch soll das Verfahren für die Zukunft nun klarer geregelt werden.
Sollte Brandner am Mittwoch abgewählt werden, hat die AfD das Recht, einen neuen Ausschussvorsitzender vorzuschlagen. Nach Absprachen im Bundestag steht ihr der Vorsitz von drei Ausschüssen zu. Dazu gehören neben dem Ausschuss für Recht jene für Finanzen und Tourismus.
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