Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Ich sach's mal so: Wenn Rechte Rechten gerichtlich Rechtsbruch nachweisen können, sollte das niemanden noch ernsthaft überraschen.
@Rainer B. Da ist frauman glatt versucht “Recht so!“
Anzumerken - wa.
@Lowandorder Schlagobers -
&
Wennste dann grad in der Tagesschau den Herrn Adlatus unseres IM-Vollhorst
Bar jeglichen Unrechtsbewußtsens überbissig rumknödeln hört - wird das mit - “…homöopatischer Rechtsbruch…“ - Rathscher Prägung erst so richtig DHU tazGlobuli.
&
So ein Vertreter des Rechtsstaates ist -
Staatssekretär & geht mit schlappen - öh 15 Riesen nach hause.
unterm——-
Dienstbezüge. Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 11 für Staatssekretäre im Bund beläuft sich seit dem 1. April 2019 auf monatlich 14 594,79 Euro. Hinzu kommen 552,76 Euro als sogenannte Ministerialzulage.
&
Wie der Herr so‘s G‘scherr - auch ein -
„Erfahrungsjuristen“.“
Na Mahlzeit
unterm——
Aber Leute des Schlages - daß ihnen das alles peanuts & am Arsch vorbeigeht.
Die sterben grad wie gehabt - nicht aus.
Aber dafür/dagegen gibt es u.a. die Demonstrationsfreiheit & Gerichte.
Die klare Kante dafür & zu letzterem zeigen. Anders als die schlafmützigen unbedarften Medien vor ein paar Tagen.
Traurig - aber wahr.
@Lowandorder Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - Nacht zum Gruße -
“ Dat sind diese derben Verben.
Nach dem Fringsen kommt dat Kringsen.
Alles in kleinen Dosen
Karls Ruh und DHU
Wat sagen Se nu?
(Sie habens natürlich gewusst.)
Deutsche Homöopathie-Union Karlsruhe www.dhu.de/
Gut`s Nächtle“
unterm—— Fringsen? Na hörens ihn -
www.wz.de/nrw/mart...echts_aid-34124391
“… Dass die juristisch ungeübten Zuhörer dem scheidenden Professor nicht in alle Verästelungen seiner Gerechtigkeits-Ausführungen folgen können – geschenkt. Aber ein historisches Beispiel prägt sich auch ihnen sofort ein. Morlok erzählt vom Energiemangel nach dem Zweiten Weltkrieg und den Kohlezügen aus dem Ruhrgebiet, die über Köln nach Süddeutschland fuhren. Dass Kardinal Josef Frings in der Silvesterpredigt 1946 den Kohlenklau aus Not adelte, brachte ihm ewige Verehrung und das Verb „fringsen“ ein. „Mich überzeugt seine Rechtfertigung keineswegs“, sagt Morlok. „Er hat nur an die Kölner gedacht, aber nicht an meine schwäbischen Landsleute.“…“ Däh. 😱
—-
de.wikipedia.org/wiki/Martin_Morlok
& - 💐 -
(btw - ohne ihn - a Seminare etc - hätte ich Habermas & Luhmann nie kapiert - bedankt;) & 💤💤💤
@Lowandorder Na ja - die Schwaben hätten doch immerhin genauso Kohlen fringsen können, wenn es denn nötig gewesen wäre (;-))
@Rainer B. Werd Martin bei Gelegenheit befragen.
Gellewelle.
schade, dass sich jetzt auch christian rath nicht schade genug ist, die mainstream-häme gegenüber der afd journalistisch aufzupolieren: rennt die afd auf die strasse - sind sie der pöbel, rennen sie vors bundesverfassungsgericht, um den bayerischen bollerwagen in seine grenzen zu verweisen, machen sie es auch keinem recht. was nun - weiter pöbeln oder weiter streiten, lieber christian rath ?
Ich möchte nicht als Sympathisant der AfD dastehen, aber wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen?
Wenn die AfD einen eindeutigen Rechtsbruch kritisiert und ein Ministerium gerichtlich zwingt diesen zu beenden, dann ist das lt. Artikel schamloses Ausnutzen unseres Systems für politische Zwecke.
Liegt das an der Partei? Das sollte es nicht. Oder gelten für AfD Mitglieder andere Gesetze, bspw. das ich jeden von Ihnen nach Gutdünken Diskriminieren darf ?
Liegt das am Thema des politischen Zwecks? Sollte es ebenfalls nicht. Klagen dieser Art sind keine Seltenheit. Insbesondere bei Oppositionsparteien. Ich erinnere an die Unterlassungsklagen wegen einer angeblichen Stasi-Vergangenheit von Hr. Gysi. Aber wenn man möchte, kann man auch Klagen gegen den Bau von diversen Projekten hinzuziehen (z.B. über Erhaltung der Lebensräume von vom Aussterben bedrohter Tierarten).
Oder sollte man bei Kleinigkeiten (oder "homöopathischem Nutzen") gar nicht erst klagen dürfen? Okay..Leichte Körperverletzung zwischen 2 Personen wäre auch so ein Fall. Damit würden wir bestimmt auch das Problem der Polizeigewalt sehr schnell in den Griff kriegen. Weil es dann wieder unsichtbar ist ;-)
Tut mir leid, aber ich lehne die Aussage dieses Artikels ab.
@83191 (Profil gelöscht) Wahrscheinlich liegen wir nicht auseinander. Habe aber den Eindruck, Sie haben den Tenor des Artikels missverstanden.
Der sagt: Klar. So musste geurteilt werden. Weil Seehofer, bzw. sein Ministerium eben Bockmist gemacht hat. Dilettanten mit zu viel Chuzpe, was das bedienen und beschicken von Regierunsaccounts betrifft. Mal wieder zu wenig die Eigentumsfrage gestellt. Ist Mandat. Nicht Eigentum.
Nun könnte man es auch ein bisschen witzig finden, das der Text mehr handwerkliche Qualität von der CSU wünscht. Das ist aber kaum zu erwarten. Man muss sich nur die Arbeitsergebnisse des Bundesverkehrsministeriums anschauen.
Oder erinnern, dass doch ein Beamter des Innenministeriums neulich unter dem Briefkopf seines Dienstherrn ein Statement, eine "Studie" zu den Coronamassnahmen fälschte. Und der ist dann auch noch in der SPD Mitglied. Maaßen. Zuständigkeit Seehofer. Noch den Eierkurs im Gedächtnis, bis der Herr endlich rausflog?
Ist schon so. Und so versteh ich den Artikel: Der parlamentarischer Arm des Rechtsterrorismus AfD fordert natürlich zu demokratisch-bürokratischer, rechtsstaatlicher und politischer Höchstleistung heraus.
Denn die Ablehnung, die Zerstörung und Delegitimierung des demokratischen Gemeinwesens und seiner Institutionen, braucht den Verweis auf andere, die auch nicht, und wenn auch nur stellenweise nicht korrekt verfahren.
Es ist ja die Normalität die der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus AfD behaupten muss, weil sie selbst und innerhalb davon Machtpositionen besetzen wollen.
Haltet den Dieb. Ruft der Dieb. Und warum soll ich keiner sein. Wo es doch alle sind.
In solchen historischen Stunden...zeigt sich halt die nachlässige Qualität konservativ-reaktionär disponierter Mandatsausübung und Leitungsverständnis.
Demokratie ist nichts für Feiglinge und arbeitsscheue, die nur den Posten in der Kirchengemeinde für Sonntagsrede und Status beanspruchen. Und weil einem dann der örtliche Bauunternehmer mal was zusteckt.
@83191 (Profil gelöscht) Naja - Naja. Gemach Gemach.
Aber “…homöopatischer Rechtsbruch…“
Ist schonn - aus der Courts-Maleur-Kiste.
kurz - Das Grundgesetz unterm Arm wär schonn mal ein gehöcherlter Anfang 🥳
Na Servus
@Lowandorder Däh&Zisch Mailtütenfrisch - wendet ein:
“ Ahoi. Guter Rath... immerhin kriegt er die Kurve:
" Auch wenn die Pflicht zur Neutralität damit oft etwas künstlich wirkt, sie ist doch sinnvoll. " “
Nunja - wie heißt es bei Jöhten:
“…er erreicht den Hof mit Müh&Not“ 😱
unterm—- entre nous only —
Lieblingsspruch unserer alten Dame -
gern synonym für …Frau der 12. Stunde.
Bringen Sie die AfD nicht auf gute Ideen. Wenn es um den heldenhaften Kampf gegen das Böse geht, verlassen viele den Pfad der rechtsstaatlichen Tugend.
Langzeitarbeitslose, die einen Job finden und ein Jahr lang ausüben, sollen 1000 Euro bekommen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen, trotzdem gibt es Kritik.
AfD-Klage gegen Seehofer erfolgreich: Politischer Abmahnverein
Die AfD lauert auf Fehler der Bundesregierung. Nun hat sie feixend die Genugtuung, den politisch Etablierten einen „Rechtsbruch“ nachgewiesen zu haben.
Die AfD hatte geklagt, weil sie sich davon einen politischen Vorteil versprach Foto: Uli Deck/dpa
Die AfD hat beim Bundesverfassungsgericht einen leichten Sieg errungen. Obwohl die Rechtslage klar war, hat das Bundesinnenministerium ein AfD-kritisches Interview von Horst Seehofer auf die Homepage des Ministeriums gestellt und damit die Neutralitätspflicht verletzt.
Der damit verbundene Nachteil für die AfD war minimal. Das Seehofer-Interview wurde ganze 184 Mal aufgerufen, bis es nach zwei Wochen wieder von der Webseite entfernt wurde. Die AfD hat auch nicht deshalb geklagt, weil sie sich ungerecht behandelt fühlte, sondern weil sie sich davon einen politischen Vorteil versprach.
Die AfD agiert hier wie ein politischer Abmahnverein. Sie lauert auf kleine rechtliche Fehler der Bundesregierung, um dann mit großem Spektakel das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Ihr Nutzen ist die Genugtuung ihrer feixenden Anhänger, dass man der etablierten Politik mal wieder einen „Rechtsbruch“ nachgewiesen hat – egal wie homöopathisch er in der Praxis war.
Dabei sind solche Malheure ja leicht zu vermeiden. Ein Politiker wie Horst Seehofer hat wirklich genug Möglichkeiten, sich öffentlich zu äußern, und ist dabei auf die Webseite seines Ministeriums überhaupt nicht angewiesen. Als wichtiger Parteipolitiker ist er überall als Interviewpartner gefragt, vor allem wenn er sich deftig über die AfD äußert.
Auch wenn die Pflicht zur Neutralität damit oft etwas künstlich wirkt, sie ist doch sinnvoll. Schließlich könnten die Ressourcen und die Amtsautorität der Regierung auch in ganz massiver Form für parteipolitische Einflussnahme genutzt werden. Wenn etwa die Kanzlerin ihre Weihnachtsansprache ausschließlich dem Kampf gegen die AfD (oder gegen die Linke) widmen würde, so wäre das sicher ein Missbrauch staatlicher Mittel.
Das Bundesverfassungsgericht hat daher zu Recht an seiner Neutralitätslinie festgehalten – auch wenn die AfD vielleicht noch öfter solche irrelevanten Showprozesse anzetteln kann.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Alternative für Deutschland (AfD)
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Themen