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Ärger mit dem SozialticketDie Leute können nicht warten

7.000 Menschen kassierten ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“, weil ihnen unverschuldet die „Kunden­karte S“ fehlte. Die Sozialverwaltung ist machtlos.

Für Menschen, die von Sozialleistungen leben müssen, ist die BVG zu teuer, wenn sie nicht mit Sozialticket fahren können

Berlin taz | Birgit Dagadelen verlässt am Dienstagmittag verzweifelt die Zentrale der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) an der Holzmarktstraße. „Ich stehe kurz vor dem Nervenzusammenbruch“, sagt sie und lacht hysterisch. Seit Ende November versucht Dagadelen, eine VBB-Kundenkarte S zu beantragen. Nur in Verbindung mit dieser können Geringverdiener das 9-Euro-Sozialticket benutzen.

Der Antrag gleicht einer Schnitzeljagd durch Berlin. Denn die 59-Jährige hat zu Hause kein Internet – und ohne Netz gibt es nur eine Möglichkeit: Am Eingang des BVG-Kundencenters am Alex befindet sich ein unscheinbarer Briefkasten mit der Aufschrift „Hier Anträge für VBB-Kundenkarte Berlin S einwerfen“. Fehlt dann aber ein Dokument oder das Passfoto, erhält man erst Wochen später Post – Zeit, in der man keinen Fahrschein hat.

Rund 7.000 Menschen haben laut BVG von Anfang Oktober bis zum Stichtag 9. Januar bei Kontrollen ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE) über 60 Euro aufgebrummt bekommen, weil sie – in der Regel unverschuldet – die neue VBB-Kundenkarte S nicht vorweisen konnten. Zwar können Betroffene „zeitnah“ die Karte nachreichen, dann wird das EBE erlassen. Sieben Euro „Verwaltungsgebühr“ müssen sie dennoch bezahlen – also fast so viel, wie das Sozialticket mit 9 Euro selbst kostet. Auch bleibt ihnen der Ärger und die Rennerei zum Kundenzentrum nicht erspart.

Das Problem ist bekannt. Seit einem Jahr, als zum Jahreswechsel 2022/23 der „Berlin Pass“ abgeschafft wurde, sind die beteiligten Ämter – Jobcenter, Sozialämter, Wohngeldstellen und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) – oft nicht in der Lage, rechtzeitig allen Berechtigten den neuen „Berechtigungsnachweis“ zuzuschicken, mit dem allein man die VBB-Kundenkarte S beantragen kann. Oder aber die BVG braucht wochenlang, selbige Karte zuzusenden – das ist nach taz-Information vor allem bei auf dem Papierweg bestellten Kundenkarten weiterhin der Fall.

Der langsame Briefkasten

Atanaska Prodanova hat es auch schon mit dem Briefkasten am Alex versucht – vergeblich. Erst nach drei Wochen erhielt sie eine Rückmeldung über fehlende Dokumente. Als sie es das nächste Mal online versuchte, hatte sie die Karte innerhalb einer Woche in ihrem Briefkasten. Der Postweg hat sie Zeit gekostet – und Geld, weil sie als Zwischenlösung ein Deutschlandticket-Abo abgeschlossen hat. Deshalb steht sie am Dienstag in der Schlange vor dem Kundencenter: Sie will das Abo jetzt kündigen.

Birgit Dagadelen hat schon öfter etwas in den Briefkasten eingeworfen, nach Wochen Post bekommen, und wieder klappte es nicht. Weil die Mit­ar­bei­te­r:in­nen ihr nicht weiterhelfen konnten, hofft sie nun auf ihr Glück in der Unternehmenszentrale am Holzmarkt. Doch der Mitarbeiter rät Dagadelen nur, die Unterlagen per Einschreiben zu schicken. Sie lacht: „Dafür reicht das Geld nicht.“ Sie macht sich auf den Weg nach Hause, um die fehlenden Unterlagen abzuholen. Dann wird sie ihr Glück erneut mit dem Briefkasten versuchen. Eine andere Möglichkeit bleibt ihr nicht.

So geht es vielen Sozialticket-Berechtigten. Die Folge: Sie können über Wochen nicht mit der BVG fahren – es sei denn, sie riskieren es, beim Fahren ohne gültige Fahrkarte erwischt zu werden, oder sie kaufen teure Einzelfahrscheine. Übergangsweise galt bis Ende September der Leistungsbescheid der zuständigen Behörde als Nachweis, dass man berechtigt ist, mit Sozialticket zu fahren. Aber seit das nicht mehr gilt, verteilt die BVG „großzügig“ EBEs. Es gebe „tariflich“ keine andere Möglichkeit, erklärte ein BVG-Sprecher der taz im Dezember.

„Das kann doch nicht wahr sein. Warum verwehrt man uns die Teilnahme am öffentlichen Leben? Dass die Ämter nicht klarkommen, ist doch nicht unsere Schuld“, empört sich taz-Leserin Christiane G. aus Gesundbrunnen. Die 59-jährige Bürgergeldempfängerin bleibt seit Wochen zu Hause, weil sie sich das Bahnfahren gerade schlicht nicht leisten kann. Seit Ende November wartet sie auf ihren Berechtigungsnachweis. Den bekommen Jobcenter-Kunden zentral von der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg zugeschickt – eigentlich. Oft klappt es aber nicht, „zweimal habe ich das schon brieflich angemahnt“, sagt G., die aus Angst vor negativen Konsequenzen ihren richtigen Namen nicht nennen will. „Warum handelt der Senat nicht?“, will sie wissen.

Zurück zum Berlin Pass?

Das fragt auch der Abgeordnete Taylan Kurt, bei den Grünen zuständig für Sozialpolitik. „Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe muss jetzt sofort die alte Übergangslösung wieder in Kraft setzen“, fordert er. Zudem solle sie sich für einen Erlass einsetzen, der die bisher erteilten Bußgelder der BVG wieder aufhebt.

Auch Politiker anderer Parteien hatten im November im Sozialausschuss die Rückkehr zur Übergangsregelung beziehungsweise zum alten Berlin Pass gefordert – zumindest so lange, bis die neue Regelung mit dem Berechtigtennachweis funktioniere. Der zuständige Sozial-Staatssekretär Aziz Bozkurt (SPD) hatte sich auf taz-Anfrage einsichtig gezeigt, dass der eingeschlagene Weg wohl nicht der richtige sei. Doch wie es weitergehen solle, wusste er nicht zu sagen.

Seither scheint in der Sache nichts geschehen zu sein. Man habe keine Einflussmöglichkeiten auf die Arbeitsweise der BVG bezüglich Bußgeldern, erklärte Kiziltepes Sprecher am Dienstag der taz. Man sei aber „mit den Beteiligten in Gesprächen, um eine kurzfristige und pragmatische Lösung für die Betroffenen zu finden“.

Taylan Kurt reicht das nicht. Die Senatorin müsse dem Problem endlich höchste Priorität einräumen: „Wir bringen Menschen mit einem Bein ins Gefängnis, wenn sie ihr Bußgeld nicht bezahlen können, das sie nur bekommen, weil die Verwaltung ihre Arbeit nicht hinbekommt. Wie lange sollen die Leute noch warten?“

Bevor sie geht, holt Dagadelen eine lilafarbene Karte aus ihrem Portemonnaie. Ein Relikt aus einfacheren Zeiten. „Der Berlin Pass war eine wunderbare Sache“, sagt sie. Die Papierkarte ist in der Mitte zerrissen, sie hält beide Stücke vorsichtig in der Hand. Als der Berlin Pass noch gültig war, hieß es Hartz IV, heute gibt es Bürgergeld und die Berlin S-Karte. „Das ist der absolute Wahnsinn“, sagt Dagadelen. „Ich würde gerne den Menschen kennen lernen, der sich das ausgedacht hat.“

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5 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • taz-Zitat: "(...) Rund 7.000 Menschen haben laut BVG von Anfang Oktober bis zum Stichtag 9. Januar bei Kontrollen ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE) über 60 Euro aufgebrummt bekommen, weil sie – in der Regel unverschuldet – die neue VBB-Kundenkarte S nicht vorweisen konnten. Zwar können Betroffene „zeitnah“ die Karte nachreichen, dann wird das EBE erlassen. Sieben Euro „Verwaltungsgebühr“ müssen sie dennoch bezahlen – also fast so viel, wie das Sozialticket mit 9 Euro selbst kostet. Auch bleibt ihnen der Ärger und die Rennerei zum Kundenzentrum nicht erspart. (...)"

    Was für eine ÖPNV-Verarschung! Wer ist für diese Schikane verantwortlich?

    • @Thomas Brunst:

      Die SPD Soziaverwaltung.

      • @shark49:

        Nee. Das neue Verfahren hat Katja Kipping (Linke) eingeführt.

    • @Thomas Brunst:

      Das Dritte Reich. Denn offenbar gab es diese Regelung auch von vor über 60 Jahren: Wer erwischt wird, zahlt Strafe, wer nur sein Ticket vergessen hat und es nachreichen kann, muss eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

      Klar, das Dritte Reich ist länger als 60 Jahre her. Aber aus dieser Zeit kam auch die Sitte, Schwarzfahren stellt eine Straftat dar. Also auf derselben Stufe wie Mord und Vergewaltigung.

      • @Troll Eulenspiegel:

        Auch die sog. "Bahnsteig-Karte" dürfte noch aus dieser Zeit stammen. Noch vor ein paar Jahren sollen Kundinnen und Kunden am Münchner Hbf kontrolliert und notiert worden sein, die diese Nutzungskarte nicht vorweisen konnten.



        Wohlgemerkt, es ging nicht um Schwarzfahren (Leistungserschleichung, 265a StGB).

        Der MVV schafft die Bahnsteigkarte ab

        www.sueddeutsche.d...volution-1.4513173