Änderung des Telemediengesetzes: Länder verhandeln über Apps
Die Ministerpräsidenten beraten, was die Öffentlich-Rechtlichen im Netz dürfen. Sender und Verlage scheinen sich schon geeinigt zu haben.
Der Streit schwelt seit Jahren: Wie viel Text dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet darstellen? Die Zeitungsverlage, allen voran Axel Springer, finden: Nicht viel. Denn die Sender erhalten ihren Rundfunkbeitrag ja für Videos und Audiosfür Videos und Audios. Wenn sie im Internet Texte darstellen, sei das „öffentlich-rechtliche Gratispresse“.
Gegen das Angebot der „Tagesschau“-App zogen die Verlage 2011 vor Gericht. Die App sei, entschied das Oberlandesgericht Köln im Herbst 2016, „presseähnlich“ und damit rechtswidrig.
Ein Triumph für die Verlage – doch das Urteil galt nur für die Ausgabe der App vom 15. Juni 2011. Und damit man nicht um jeden einzelnen Tag des öffentlich-rechtlichen Netzangebotes streiten muss, suchen Sender und Verlage beziehungsweise PolitikerInnen schon seitdem einen Kompromiss.
Weil Medienpolitik Ländersache ist, entscheiden die MinisterpräsidentInnen in der Frage. Die haben die Diskussion über eine Änderung des sogenannten Telemediengesetzes schon zweimal aufgeschoben. Am Donnerstag nun wollen sie bei ihrem Treffen in Berlin über einen Gesetzesvorschlag beraten. Aus Senderkreisen heißt es, dieser Vorschlag sei unter den Ländern konsensfähig.
Einigung untereinander
Das Branchenmagazin Horizont berichtete am Wochenende, dass die Sender und Verlage sich mittlerweile untereinander geeinigt hätten. Bei einem Treffen in der vergangenen Woche sollen ARD, ZDF, Deutschlandradio und Mathias Döpfner als Chef des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. (BDZV) einen Kompromiss gefunden haben. Demnach sollen die Sender ihren Schwerpunkt im Netz auf Audiovisuelles legen.
Was das genau bedeutet, müssten die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab (SPD), und Rainer Robra (CDU), Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, die bei diesem Thema federführend ist, in einem Gesetzestext definieren. Dem müssten die MinisterpräsidentInnen am Donnerstag zustimmen und darüber anschließend in ihren Landesparlamenten abstimmen lassen.
Darüber hinaus, heißt es bei Horizont, sei eine Schiedsstelle geplant, die künftig zwischen VerlegerInnen und Sendern außergerichtlich vermitteln solle. So eine hatte unter anderem Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios, immer wieder ins Gespräch gebracht.
Gegenüber der taz wollte keine der an den Gesprächen beteiligten Parteien das Gerücht um die Einigung kommentieren. Man bitte um Verständnis, dass man der Ministerpräsidentenkonferenz nicht vorgreifen wolle, heißt es aus der ARD. Eine Sprecherin des BDZV sagte, solange die Verhandlungen in der Schwebe seien, wolle sie diese nicht kommentieren. Konkreter wird nur der NDR. Der hatte Anfang dieses Jahres Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Köln eingelegt und will an dieser festhalten.
Soll der Rundfunkbeitrag steigen?
In den vergangenen Monaten hatten sich einige ARD-Sender und Verleger angenähert. Hatte Döpfner vor knapp zwei Jahren die Öffentlich-Rechtlichen noch mit dem Staatsfunk in Nordkorea verglichen, sagte er im Dezember im Spiegel, er spüre beim neuen ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm „ganz klar“ Einigungswillen. Den hat auch der WDR gezeigt, als er im Herbst eigenmächtig entschied, die Textmengen in seinen Digitalangeboten zu kürzen.
Neben der Frage, was die Öffentlich-Rechtlichen im Netz dürfen, beraten die Ministerpräsidenten am Mittwoch und Donnerstag noch ein weiteres brisantes Thema: Soll der Rundfunkbeitrag an die Inflation gekoppelt werden – und damit kontinuierlich steigen? Eine Arbeitsgruppe von sechs Bundesländern hat das vorgeschlagen.
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