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Ältestes französisches AKW geht vom NetzAus für Fessenheim

Jetzt aber wirklich: Frankreichs ältestes Atomkraftwerk soll im Juni 2020 „definitiv“ stillgelegt werden. Die Ankündigung lässt auch Skeptiker hoffen.

Sollte oft geschlossen werden, blieb aber immer am Netz: das französische AKW Fessenheim Foto: reuters

Paris taz | Überfällig war die Ankündigung zur Schließung des ältesten laufenden französischen Atomkraftwerks in Fessenheim schon seit Jahren: Die Betreibergesellschaft Electricité de France (EDF) hat in einem Kommuniqué offiziell bestätigt, dass die beiden Reaktoren im Dreiländereck Frankreich/Deutschland/Schweiz im März und Juni des kommenden Jahres „definitiv“ stillgelegt werden sollen.

Das lässt selbst die Skeptiker unter den AKW-GegnerInnen hoffen. Zu oft haben Regierungen versprochen, das AKW im Elsass werde abgestellt und entsorgt – und jedes Mal wurde der Anlage, die die ursprünglich auf 30 Dienstjahre angesetzte Altersgrenze längst überschritten hat, eine weitere Gnadenfrist gewährt. Noch 2018 hatte die Aufsichtsbehörde für die Sicherheit von Nuklearanlagen ASN dem abgeschalteten Reaktor Nr. 2 eine weitere Betriebsgenehmigung erteilt.

Nicht nur wegen des bedenklichen Alters dieses AKW, sondern auch aufgrund zahlreicher Pannen und der seismischen Risiken war bei zahlreichen Demonstrationen und von Behörden der beiden Nachbarländer die Stilllegung gefordert worden. Trotz der bekannten Gefahren setzten sich dagegen die lokalen elsässischen Behörden, unterstützt von einem Teil der Bevölkerung und der EDF, für eine Fortsetzung der Stromproduktion in Fessenheim ein. Sie machten geltend, es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen. Umgekehrt warnten die GegnerInnen, das am Großen Elsässischen Kanal gelegene pannenanfällige und alte AKW sei nur 30 Kilometer von den großen Städten Mulhouse und Colmar entfernt.

Der Staat hat sich schließlich bereit erklärt, die EDF für die laut Übereinkunft „vorzeitige“ Beendigung des Betriebs der beiden 920-Megawatt-Reaktoren mit 400 Millionen Euro zu entschädigen. EDF ist mit 67,5 Prozent neben der deutschen EnBW und einem schweizerischen Konsortium die Haupteigentümerin. Sie will sich zudem die „Gewinnausfälle“ bis 2041 vergüten lassen. Für die Entsorgungskosten liegen keine präzisen Zahlen vor. Die Stilllegung von Fessenheim soll der erste konkrete Schritt zur Verminderung des nuklearen Anteils an der in Frankreich produzierten Elek­trizität von 75 auf 50 Prozent bis 2035 sein.

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