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Älteste Moschee Berlins wird saniertWudu in Wilmersdorf

Die 1927 im indisch-islamischen Stil erbaute Moschee muss grundlegend saniert werden. Die Gemeinde hofft auf Spenden und Gelder der Lottostiftung.

Die 1927 eröffnete Moschee in Wilmersdorf auf einer frühen Postkarte Foto: D:4-Archiv

„Das Verhältnis zwischen Moschee und Gemeinde und den Berliner Behörden hätte nicht besser sein können. Wir rannten mit allen Anliegen stets offene Türen ein. Die Medien zeigten sich an unseren Aktivitäten ernsthaft interessiert und waren stets offen für Informationen über den Islam und aus der Welt des Islam.“

Diese Nachrichten sind leider nicht aktuell. Ein Berliner Muslim schrieb sie in den 50er Jahren: Mohammed Aman Hobohm, damals Hilfsimam in der ältesten deutschen Moschee, die seit 1927 in Wilmersdorf steht. Hobohm, der 1939 zum Islam konvertierte und zuvor mit Vornamen Herbert hieß, war später Wirtschafts- und Kulturattaché in deutschen Botschaften in London und Riad sowie Vizevorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Er starb 2014.

Solche Karrieren wie Nachrichten erscheinen in der antiislamischen Stimmung von heute schwer vorstellbar. Die Moschee in Wilmersdorf gibt es aber noch. Der Bau ist indes stark renovierungsbedürftig. Der neue Imam der Gemeinde, Amir Aziz, seit vergangenem Jahr im Amt, will das angehen.

1,5 bis 2,5 Millionen Euro werde die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden, im indisch-islamischen Stil erbauten Moschee etwa kosten, sagt der Chef des beauftragten Architektenbüros D:4, Marcus Nitschke. Es ist die erste Moschee, die das auf Sakralbauten spezialisierte Büro saniert. „Sonst machen wir Kirchen“, sagt Nitschke. Denn: „Wo gibt es in Deutschland schon sanierungsbedürftige Moscheen?“

Die Kosten will die Gemeinde mit Spenden und der Hilfe der Lottostiftung stemmen. Einen Teil übernimmt das Landesamt für Denkmalschutz. 2017 sollen die Bauarbeiten losgehen. Dann könnte die Moschee endlich auch Räume für die vorgeschriebene Waschung vor dem Gebet – „Wudu“ – bekommen, die bislang im benachbarten Wohnhaus des Imams vollzogen werden muss.

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