Abtreibungrecht in Spanien: Parlament für Verschärfung
Das spanische Parlament hat es abgelehnt, das von der konservativen Regierung vorgelegte neue Abtreibungsgesetz zurückzuziehen.
MADRID/BERLIN afp/taz | Die geplante Verschärfung des Abtreibungsrechts in Spanien hat eine erste Hürde im Parlament genommen. Im Abgeordnetenhaus in Madrid stimmten am Dienstag 183 Parlamentarier in geheimer Wahl gegen einen Antrag der oppositionellen Sozialisten, den Gesetzentwurf der konservativen Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy „umgehend“ zurückzuziehen. 151 stimmten für den Rückzug der Gesetzesvorlage, sechs enthielten sich.
Über die Verschärfung des Abtreibungsrechts wird in Spanien derzeit heftig diskutiert. Erst am Wochenende waren in Madrid wieder tausende Demonstranten gegen die Pläne auf die Straße gegangen.
Rajoys Regierung hatte kurz vor Weihnachten einen Gesetzentwurf beschlossen, der einen Schwangerschaftsabbruch nur noch im Fall einer Vergewaltigung oder bei einer Gesundheitsgefährdung der werdenden Mutter erlaubt. Eine Fehlbildung des Fötus soll dagegen kein Abtreibungsgrund mehr sein.
Der Entwurf muss noch durch das Parlament. Eine Annahme gilt als wahrscheinlich, da Rajoys konservative Volkspartei dort über eine absolute Mehrheit verfügt – obwohl es auch bei den Konservativen einige Kritiker gibt. Oppositionschef Alfredo Pérez Rubalcaba von den Sozialisten kündigte am Dienstag an, solange Widerstand zu leisten, „bis der Gesetzentwurf zurückgezogen ist“.
Die sozialistische Vorgängerregierung hatte 2010 ein Abtreibungsrecht eingeführt, das Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche ermöglicht. Die Frist kann bis zur 22. Woche verlängert werden, wenn ein Risiko für die Gesundheit der Frau besteht oder es Hinweise auf schwere Behinderungen des ungeborenen Kindes gibt.
Keine Verschärfung in der Schweiz
Während in Spanien das Abtreibungsgesetz drastisch verschärft wird, mussten Lebensschützer und Konservative in der Schweiz eine Niederlage hinnehmen. Bei der Volkabstimmung vergangenen Sonntag wurde eine von christlich-konservativen Kreisen eingebrachte Initiative abgelehnt, die vorsah, dass die in der Schweiz obligatorischen Krankenversicherungen nicht mehr die Kosten für Abtreibungen übernehmen dürfen. Mit rund 70 Prozent der abgegebenen Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Eine ganz normale Woche in Deutschland