Abschiebungen in Europa: Menschen weg, Menschen her
Die Dublin-Regeln werden wieder strikter angewendet, Flüchtlinge in ihr Erst-Aufnahmeland überstellt. Nach Deutschland kommen mehr Menschen als gehen müssen.
So sandten andere europäische Länder 6.657 Personen nach Deutschland zurück, weil sie hierzulande bereits als Flüchtlinge oder Asylbewerber registriert worden waren. Deutsche Behörden überwiesen in den ersten sechs Monaten ihrerseits mit derselben Begründung 1.758 Personen an andere Schengen-Staaten.
Die sogenannte Dublin-Regel sieht vor, dass die Asylverfahren in dem Land des Schengen-Raums abgewickelt werden müssen, in denen die Schutzsuchenden zuerst registriert wurden.
Die meisten Personen (2.200) bekam Deutschland aus Schweden zurücküberwiesen. Aus der Schweiz kamen 961, aus den Niederlanden 803, aus Finnland 536 und aus Norwegen 520. Deutschland selbst überwies 521 Flüchtlinge nach Italien, 311 nach Polen, 165 nach Ungarn, 143 nach Spanien und 122 nach Frankreich.
Lange Dauer – komplexe Verfahren
Ungeachtet der politischen Bemühungen zur Beschleunigung von Asylverfahren dauert die Bearbeitung der Anträge einem Bericht zufolge immer länger. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) würden Anträge derzeit im Durchschnitt erst nach 6,6 Monaten entschieden, berichtete die Bild (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf Angaben der Behörde. Ende 2015 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung bei 5,2 Monaten, Ende Mai waren es 6,3 Monate.
Ursprünglich hatte Bamf-Chef Frank-Jürgen Weise das Ziel ausgegeben, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 2016 auf drei Monate zu senken. Eine Behördensprecherin sagte gegenüber Bild, bei Neuanträgen arbeite das Bamf inzwischen deutlich schneller. Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Anträge, die in den vergangenen zwölf Monaten gestellt wurden, liege bei 3,8 Monaten.
Den Gesamtanstieg der Verfahrensdauer erklärte die Sprecherin damit, dass nach der Aufstockung des Personals beim Bamf nun die komplexeren Altfälle bearbeitet würden, die mehr Zeit in Anspruch nähmen. Zudem sei die Zahl der Anträge gestiegen – von 365.000 anhängigen Verfahren Ende 2015 auf aktuell rund 500.000.
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