Abschiebung aus der Psychiatrie: Aus den Augen, nicht aus dem Sinn
Handschellen, Flughafen, Perspektivlosigkeit: Vor einem Jahr wurde Lame K. aus Osnabrück nach Gambia abgeschoben. Eine Kundgebung soll daran erinnern.
D er brachiale Einsatz, zu dem Dutzende Polizisten am 28. Januar 2025 am Osnabrücker Ameos-Klinikum vorfuhren, um Lame K.* (Name der Redaktion bekannt) ins westafrikanische Gambia abzuschieben, hallt bis heute nach. Der 34-Jährige, traumatisiert durch seine Flucht nach Europa, mit Gefängnis und Folter, hatte im Ameos wegen Suizidgefährdung Hilfe gesucht. Es half ihm nicht.
Die Polizei, assistiert durch die Klinik, zog alle Register ihres Gewaltmonopols, auch gegen AktivistInnen von No Lager Osnabrück, einer antirassistischen Gruppe mit Fokus auf Migration und Asyl, die sich mit K. solidarisiert hatte. K. wurde nach Frankfurt am Main transportiert und ausgeflogen.
„No Lager Osnabrück“ will nun, ein Jahr danach, in einer Kundgebung an K. erinnern, der damals, in Handschellen, verzweifelt „Kill me!“ schrie. „Ihr Schwerpunkt soll darauf liegen, wie es K. seither in Gambia ergangen ist“, sagt „No-Lager“-Aktivistin Claudia* (Name der Redaktion bekannt) der taz. Sie ist zugleich Mitglied der lokalen Antirassismus-Initiative Gambia-Solidarität. „Er lebt dort in einem Land, das er seit seiner Kindheit nicht mehr gesehen hatte“, sagt sie.
Kundgebung von „No Lager“: 28.1., 17.30 Uhr, vor dem Ameos-Klinikum, Osnabrück
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Stichwort: Lame
„No Lager“ hält die Abschiebung für rechtswidrig und fordert, Lame K. nach Deutschland zurückzuholen. So steht es in einer Stellungnahme zur Kundgebung. Die Aufforderung zur Ausreise habe Ende 2024 zu einer „bedrohlichen Retraumatisierung“ geführt. Auf Anraten seines Psychotherapeuten sei K. daraufhin ins Ameos-Klinikum gegangen.
Dessen Haupteingang wird nun zum Ort der Kundgebung, mit Transparenten wie „Ameos – Hand in Hand mit dem Abschiebestaat“ und „Ameos – Rassismus wird bei uns großgeschrieben“. Im nahen Bürgerpark sollen Flugblätter verteilt werden.
Keine Therapie, kein Geld und keine Unterstützung
K. lebt heute in Brufut, einem kleinen Ort am Atlantik. Der taz liegt ein psychosozialer Bericht der dortigen Hilfsorganisation Peace of Mind (POM) von Ende 2025 vor. Darin heißt es, der psychische Zustand von K. bleibe „fragil“ und schwanke „zwischen Phasen der Erschöpfung, Verzweiflung und akuter Angst, die in direktem Zusammenhang mit seinen prekären Lebensbedingungen und dem Fehlen stabiler Perspektiven stehen“.
Man befürchte „eine Chronifizierung und fortschreitende Verschlechterung seines psychischen Gesundheitszustands und in regelmäßigen Abständen das Risiko einer Dekompensation oder suizidalen Verhaltens“.
Bei POM ist K. nicht in regulärer therapeutischer Behandlung. Die Möglichkeiten der Organisation, unentgeltlich zu arbeiten, sind begrenzt; Geld hat K. nicht. Eine POM-Sozialarbeiterin leistet freiwillig Hilfe.
Die taz erreicht Lame K. per Whatsapp. Er lebe „in tiefer Isolation“, schreibt er. „Ich habe kein familiäres Netzwerk, keine Verwandten, keine Freunde und keinerlei soziale Unterstützung in Gambia. Diese Situation gefährdet mich am meisten.“ Es sei „extrem schwierig, zu überleben und der Marginalisierung zu entgehen“.
K. beschreibt eine desolate Situation: „Monatelang hatte ich keine feste Unterkunft und musste ständig umziehen. Mehrmals wäre ich fast auf der Straße gelandet, weil ich nicht in der Lage war, meine Schulden zu begleichen.“
Derzeit steht wieder eine Mietzahlung an, da sonst Wohnungslosigkeit droht. Wie er das Geld aufbringen soll, weiß K. nicht. „Es ist bereits eine Herausforderung, einmal am Tag etwas zu essen zu haben.“
Fremd im Land
Arbeit gefunden hat K. nicht. Jede Jobsuche hängt in Gambia stark von familiären oder sozialen Bindungen ab. Die hat K. nicht. „Zudem liegen die Gehälter oft unter den Kosten für eine Monatsmiete“, schreibt er. „Wenn man nicht in einer Familie lebt, in der die Ressourcen geteilt werden, und man auf sich allein gestellt ist, kann man von einem normalen bezahlten Job nicht überleben.“ Der einzige Weg sei es, sich selbständig zu machen. Für K. ist das utopisch. Er hat keinerlei Einkommen.
Stagnation hat die zwölf Monate seit seiner erzwungenen Rückkehr geprägt. „Ich kämpfe jeden Tag darum, meine grundlegendsten Bedürfnisse zu decken“, schreibt er. „Ohne Stabilität, ohne Sicherheit und ohne jede echte Aussicht auf Besserung.“ Gambia fühlt sich für ihn nicht wie eine vertraute und sichere Umgebung an: „Ich fühle mich hier wie ein Fremder – und die Menschen nehmen mich auch als Fremden wahr.“
Er habe „immer noch Schwierigkeiten, zu glauben, dass die Entscheidung, mich abzuschieben, in echter Kenntnis und im Bewusstsein meiner gesamten Situation getroffen wurde“. Die Abschiebung sieht er als „Bedrohung für meine Integrität und Identität“.
Flüchtlingsrat fordert Aufhebung der Wiedereinreisesperre
„Natürlich bewerten wir die Abschiebung weiterhin kritisch“, schreibt Kai Weber der taz. Er ist Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen in Hannover. „Die Abholung aus der Psychiatrie durch die Polizei war aus unserer Sicht ein Tabubruch.“
Aus Sicht des Flüchtlingsrats bestehe „in absehbarer Zeit keine realistische Rückkehrperspektive“. Dafür müsse die Wiedereinreisesperre aufgehoben werden. Die Kosten der Abschiebung müssten bezahlt, eine qualifizierte Beschäftigung gefunden werden.
Auch Ernst-Ludwig Iskenius, Mitglied des Arbeitskreises „Flucht und Asyl“ der International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) und Mitarbeiter der IPPNW-Meldestelle „Abschiebung aus stationärer Behandlung“, ist mit dem Fall K. befasst.
35 Fälle in einem Jahr
„Die verschärfte Rückführungspolitik trifft besonders kranke und traumatisierte Menschen“, schreibt er der taz in einer Stellungnahme. „Sie werden in nicht wenigen Fällen suizidal und brauchen einen professionellen Schutzraum, wie z. B. das Krankenhaus“. So wie bei K., der, so Iskenius, „vor einem Jahr gegen ärztlichen Rat von der Polizei aus dem Krankenhaus entführt, ins Flugzeug gesetzt und ins Herkunftsland zurückgeschickt wurde“.
Iskenius zufolge verstoßen diese „krankmachenden und menschenunwürdigen Abschiebungen“ gegen das Grundrecht auf Würde und das Recht auf Gesundheit. Die seit Ende 2024 bestehende Meldestelle habe bisher 35 Beispiele dokumentiert.
„Unsere Erfahrungen sind, dass meist das Krankenhauspersonal mit einer solchen Situation überfordert ist und deshalb aus Hilflosigkeit seine Patient*innen in die Hände der Polizeibeamt*innen gibt. Dabei haben sie in den allermeisten Fällen ein Recht, ihre Patient*innen vor einer solchen gewalttätigen Maßnahme zu schützen.“
Asylfolgeverfahren noch offen
Die IPPNW klärt Krankenhaus-Beschäftigte über ihre Möglichkeiten auf, trainiert sie in Workshops, um „im Zweifel auch in Konflikt mit den behördlichen und polizeilichen Vertretern zum Schutz ihrer Klient*innen oder Patient*innen treten zu können“. Es brauche, so Iskenius, „größeren öffentlichen Druck, diese skandalträchtige Praxis zu beenden“.
Rechtsanwältin Claire Deery, deren Göttinger „Kanzlei für Migrationsrecht“ Lame K. vertritt, schreibt der taz: „Derzeit läuft ein Asylfolgeverfahren bei Gericht. Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch offen, sodass weiterhin rechtliche Fragen ungeklärt sind.“ Es bestehe „nach wie vor die Möglichkeit, eine Rückkehr nach Deutschland zu erwirken“. Auch zu Lame K.s in Deutschland lebender Verlobter hält Deery Kontakt.
Festzuhalten bleibe, so Deery, „dass Abschiebungen aus geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen nicht erfolgen dürfen“. Dies werfe „erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf, die aus unserer Sicht bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden“.
Noch hat K. Kontakt zu Menschen in Deutschland, die ihn unterstützen. Meist emotional, gelegentlich auch materiell. „Manchmal haben selbst fünf Euro das Überleben gesichert“, beschreibt K. seine Lebenssituation. Wahre Zukunft sieht anders aus.
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