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Abgehörte TelefonePolizei überwacht Fußballfans

Hannovers Polizei behauptet, mit Telefonüberwachung von Fußballfans Körperverletzungen verhindert zu haben. Fanhilfe sieht Eingriff in die Grundrechte.

Von Beamten eskortiert: Hannover 96-Fans auf dem Weg ins Stadion. Foto: dpa

HANNOVER taz | Beim Niedersachsen-Derby im April 2017 hat die Polizeidirektion Hannover die privaten Telefone von Fußballfans abgehört und Personen observiert. Fünf Tage rund um das Spiel zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig sammelte sie „zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ Daten über neun betroffene Fans und observierte diese auch. Die Fanhilfe Hannover kritisiert dieses Vorgehen als „massiven Eingriff in die Grundrechte und die Privatsphäre der Betroffenen“.

Die Fanhilfe veröffentlichte auf ihrer Internetseite ein ­Schreiben der Polizeidirektion Hannover, in dem ein Betroffener darüber informiert wird, dass er überwacht wurde. Dazu ist die Polizei gesetzlich verpflichtet.

Als Begründung für die Maßnahme gibt die Polizei an, dass aufgrund ihrer Erkenntnisse „mit großer Wahrscheinlichkeit“ erwartbar gewesen wäre, dass der Betroffene „als einer der gewaltsuchenden hannoverschen Ultras in die konkrete Planung bzw. Verabredung einer Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans“ verwickelt würde. Und weiter: „Ziel der Maßnahme war es, frühzeitig einen oder mehrere Drittorte zu lokalisieren, um die hier zu erwartenden Straftaten zu unterbinden.“

Am Spieltag gab es keine gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Fangruppen. Die 96-Fans zogen bewacht von einem Großaufgebot der Polizei in einem langen Zug vom Küchengarten in Hannover-Linden Richtung Stadion. Die 96-Fans zündeten zwar Pyrotechnik, blieben aber recht friedlich.

Von den Eintracht-Anhängern dagegen wurden 183 in Gewahrsam genommen, nachdem sie versucht hatten, vor dem Spiel das Stadiongelände zu stürmen. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft noch immer gegen einen Unbekannten, der einem Polizisten mit einem Brecheisen auf den Helm geschlagen haben soll.

Polizei verteidigt die Überwachung

Die Polizei Hannover verteidigt die Überwachung der hannoverschen Fußballfans: „Aufgrund der durch die Maßnahme gewonnenen Erkenntnisse konnten im Vorfeld des Derbys mehrere Körperverletzungsdelikte verhindert werden“, sagt Polizeisprecher Andre Puiu. In jedem der Fälle habe das Amtsgericht die Verhältnismäßigkeit bestätigt und die Überwachung angeordnet.

„Der Eingriff in solche Rechte muss Ultima Ratio sein“, kritisiert Christiana Rose von der Fanhilfe Hannover. Zunächst müssten mildere Mittel eingesetzt werden, um die befürchteten Straftaten zu verhindern. „Es ist auch die Frage, inwieweit die Annahme überhaupt gestimmt hat, dass etwas geplant war.“

Für die Betroffenen sei es ein Schock, „wenn man erfährt, dass eine Woche lang fremde Menschen bei Privatgesprächen mitgehört haben“, sagt Rose. Es gehe die Polizei nichts an, wer mit wem befreundet sei, wo jemand wohne oder mit wem er sich treffe. „Das sind Daten, die die Polizei über Normalbürger auch nicht erhebt“, sagt Rose.

Beschwerde beim Amtsgericht

Die Fanhilfe hat einen Anwalt eingeschaltet. Der will Akteneinsicht beantragen und Beschwerde bei der Polizei und beim Amtsgericht einlegen. Danach sei es wahrscheinlich, dass die Betroffenen Klagen vor dem Verwaltungsgericht einreichten, sagt Rose. Zu klären sei, ob die Polizei tatsächlich Erkenntnisse hatte, die eine Überwachung aufgrund einer Gefahr für Leib und Leben nach dem Polizeigesetz rechtfertigen, sagt Fan-Anwalt Andreas Hüttl. „Das ist eine hohe Anforderung.“

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) betonte, dass Gewaltexzesse nicht toleriert werden könnten und alle Mittel ausgeschöpft werden müssten, um die Täter einer angemessenen Bestrafung zuzuführen. Die FDP will nun im Innenausschuss eine Unterrichtung beantragen.

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1 Kommentar

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  • Sollte man jetzt sagen die Polizei ist "dümmer als die Polizei erlaubt" oder passt "Ungeschickt lässt grüßen" ? Jedem halbwegs informierten Menschen ist klar, dass sich (selbst) deutsche Dienste gelegentlich bei ihrem eigenen Handeln einen feuchten Dreck um die Einhaltung von Gesetzen kümmert ohne zur Verantwortung gezogen zu werden. Auch sind Fälle bekannt in denen das INPOL System von Polizisten für private Zwecke missbraucht wurde = Wieso glaubt also irgend jemand, dass die Polizei sich plötzlich um die Privatsphäre von Menschen interessiert? Und was von dem viel beschworenen Richtervorbehalt zu halten ist hat die Studie „Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen“ der Universität Bielefeld bereits gezeigt.

     

    Peinlich für die Polizei ist nur, dass es publik geworden ist wobei ihr sicher 1000 Rechtfertigungsgründe einfallen werden. Juristisch dagegen vorzugehen macht auch wenig Sinn solange Staatsanwaltschaften usw. weisungsgebunden sind und man sicher einen Weg findet so ein juristisches Vorgehen irgendwann abzuwürgen (und sei es nur durch den Weg durch die Instanzen).