Abbiegeassistenten für Lkws: Rechtlich möglich auch ohne EU
Ein Rechtsgutachten der Grünen zeigt: Städte können schon heute Fahrten von Lastkraftwagen ohne Abbiegeassistenten verbieten.
Berlin taz | Im Jahr 2018 sind in Deutschland 34 Radfahrer durch rechts abbiegende Lkws getötet worden. Mit der Vorschrift, dass Laster nur mit installierten Abbiegesassistenten fahren dürfen, können solche Unfälle verhindert werden. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, dass nur die EU so eine Verpflichtung einführen kann. Aber: Nach einem Rechtsgutachten der Bundestagsfraktion der Grünen könnten Städte schon heute Lkws die Fahrt ohne so ein System verbieten.
Abbiegeassistenten alarmieren Fahrer, wenn sich Radler oder Fußgänger in ihrem toten Winkel befinden. „Diese System verpflichtend einzuführen ist nur EU-weit möglich“, sagt Kirsten Lühmann, Leiterin des Arbeitskreises Lkw- und Busunfälle beim Verkehrsgerichtstag, der am Donnerstag und Freitag in Goslar tagt. Ansonsten könnten etwa Spediteure wegen Inlandsdiskriminierung klagen.
„Die Bundesregierung ist dabei, über die Einführung in Europa zu verhandeln“, sagt Lühmann, die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ist. Um Anreize für eine freiwillige Installation der Assistenzsysteme zu schaffen, stellt die Bundesregierung 5 Millionen Euro zur Verfügung. Seit Anfang 2019 können Unternehmen Anträge auf Förderung stellen. Die Kosten für ein Gerät liegen Lühmann zufolge zwischen 800 Euro und 3.000 Euro.
Grüne fordern nationale Übergangslösung
Der grünen Bundestagsfraktion reicht das nicht. Sie fordert eine nationale Übergangslösung, bis es zur EU-Regelung kommt. Nach dem von der Fraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten können Kommunen auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung verfügen, dass nur sichere Lkws in die Städte fahren dürfen. Danach können Städte schon heute festlegen, dass nur Laster mit Abbiegeassistenten als sicher gelten.
Um Rechtsklarheit zu schaffen, könnte der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung wie bei der Regelung für Tempo-30-Zonen einen besonderen Tatbestand schaffen. „Damit stünde eine spezifische Rechtsgrundlage für die Durchfahrtsbeschränkungen von Lkws ohne Abbiegesicherheitssysteme zur Verfügung“, so das Gutachten.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) müsse die Kommunen über diese Möglichkeit informieren und Rechtsklarheit schaffen, fordert der grüne Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar. „Lippenbekenntnisse reichen nicht“, sagt er. „Der Lkw-Abbiegeassistent muss dringend in alle Lkws eingebaut sein.“
Leser*innenkommentare
Elpaisverde
Mal sachlich bleiben!
Tote sind immer traurig!!!
100 Prozent Sicherheit gibt es nicht. Das Leben ist unsicher, was immer mehr Mitbürger vergessen.
34 Tote durch den beschriebenen Sachverhalt in einem ganzen Jahr in einem Land mit mehr als 80 Millionen Einwohner.
Ist das dann viel oder wenig?
Und wie viele von den 34 Toten haben nicht aufgepasst oder sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten? Das sollte man dann auch benennen!
Es sind 34 Tote und keine Massenerscheinung, wie z.B. al die Toten durch Tabak! Tabak ist ganz legal, das bringt GELD in die Kassen.
Es wird nie 0 Tote geben. Die Diskussion macht aber den Eindruck als würde dies geschehen.
Füher hat man schon als KInd gelernt: Busse und Laster haben tote Winkel.
Verkehrserziehung hat(te) Priorität.
5 Millionen Euro Fördermittel. Laut Statista gab es in Deutschland 2018 3.031.000 LKW.Das sind 1,65 Euro pro LKW.
Was eine Verschwendung und Augenwischerei.
Man schmeisst mit Millionen. Das Macht Eindruck. Ist aber in der Praxis dann einfach fast nichts. Das Geld könnte besser in Verkehrserziehung investiert werden.
Frau Lühmann ist leider rechtlich nicht gut informiert!
Inlandsdiskriminierung ist von der EU aus ERLAUBT!
Ein Beistpiel dafür sind die Meisterbriefe und andere innerdeutschen Regeln.
Doch hätte die Massnahme nur EU-weit Sinn.
Alles Fahrzeuge werden nach EU Regeln zugelassen.
Die Grünen liegen leider auch falsch und probieren durch viele rechtliche Themen durcheinander zu schmeissen dem Bürger Aktionismus vorzutäuschen.
Kommunen sind überhaupt nicht berechtig zu entscheiden ob ein Fahrzeug der Verkehrssicherheit entsprich.
Das entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt in Abstimmung mit dem TÜV und der EU.
Dieser Artikel zeigt Mal wieder wie schlecht rechtlich Untermauert unsere Politiker zu Entscheidungen kommen wollen.
Kein Wunder das die Gerichte Gesetze im Nachhinein so oft für Ungültig erklären!
Es zählt Stimmungsmache fürs Bauchgefühl.
Was danach kommt kann der Nachfolger regeln.