AWD erzielt juristischen Teilerfolg: Vier Klagen abgewiesen
Der Finanzdienstleister AWD hat im Streit mit Anlegern erneut Recht bekommen. Der Vorwurf der Falschberatung ist haltlos, entschied das Langericht Hannover.
HANNOVER dpa | Der Finanzdienstleister AWD hat in der Klagewelle wegen möglicher Falschberatung und umstrittener Provisionszahlungen einen erneuten Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Hannover wies in vier weiteren Fällen Vorwürfe von Anlegern gegen das von Ex-Chef Carsten Maschmeyer gegründete Unternehmen ab. Dabei ging es um die Frage, ob AWD-Berater zu hohe Prämien für den Vertrieb von Medienfonds bekamen.
„Die Kammer hat keine Verletzung der Aufklärungs- oder Beratungspflichten erkennen können“, sagte Gerichtssprecher Matthias Kannengießer. „Die Entscheidungen bestätigen auch in Hannover ein weiteres Mal die bisherige bundesweite Rechtsprechung – zu den Provisionsvorwürfen gibt es bisher kein negatives Urteil zulasten von AWD“, meinte Firmensprecher Andreas Fischer.
In mittlerweile über 70 Fällen sei der Vorwurf überhöhter Provisionen von Gerichten abgewiesen worden, in über 120 weiteren Verfahren seien Klagen wegen offenbar erkannter Aussichtslosigkeit bereits zurückgenommen worden.
Hintergrund: In der Zeit um den Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000 hatten viele Anleger in vom AWD vertriebene Finanzprodukte investiert und später hohe Verluste erlitten. Dafür fordern sie nachträglich Entschädigung.
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