AKW-Rückbau in Obrigheim: Vorausschauende Öffentlichkeit
Eine Bürgerinitiative in Obrigheim will per einstweiliger Verfügung den Abriss des Kraftwerks stoppen. Sie beklagt mangelnde Transparenz beim Verfahren.
STUTTGART taz | Anwohner des stillgelegten Atomkraftwerks Obrigheim haben am Freitag einen Eilantrag zum sofortigen Stopp der Abbaumaßnahmen gestellt. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatten sie beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen den weiteren Abbau geklagt. Nun wollen sie verhindern, dass bis zur Verhandlung Fakten geschaffen werden.
Doch dabei geht es ihnen längst nicht nur um Obrigheim. Für die künftig bundesweit anstehenden Abbaumaßnahmen wollen sie eine verpflichtende Beteiligung der Öffentlichkeit erzielen. Im Mai 2005 war der Atommeiler im Norden Baden-Württembergs vom Netz genommen worden.
Dreieinhalb Jahre später, im Herbst 2008, wurde mit dem Abbau begonnen, der in drei Stufen erfolgt. Für alle drei Stufen muss eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) erteilt werden. Im Vorfeld der ersten Genehmigung hatte es 2007 eine öffentliche Beteiligung gegeben.
Allerdings, so die Meinung der Initiative AtomErbe Obrigheim, seien die ausgelegten Unterlagen lediglich für die erste Abbaustufe aussagekräftig gewesen, nicht jedoch für die Gesamtmaßnahmen. Trotzdem hat es die öffentliche Beteiligung nur vor der ersten Genehmigung gegeben. Und genau dagegen will die Initiative vorgehen.
Strategisches Vorgehen
Für Ingrid Behner von der Initiative war das ein klares strategisches Vorgehen. Schließlich würde es in der ersten Phase „nur um harmlose Teile“ gehen. „Erst dann wird es gefährlicher.“ Die Planungen seien dafür jedoch mangelhaft gewesen. In ihrer Begründung schreiben die Anwohner, dass es „eine Vielzahl relevanter Aspekte“ gebe, die im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu erörtern gewesen wären.
Dazu gehörten unter anderem die Durchführung der Umgebungsüberwachung oder etwa die Freigabe von gering radioaktiven Stoffen in den konventionellen Stoffkreislauf mit der Gefahr der Akkumulation. Bestätigt fühlen sie sich von der damaligen Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission (RSK).
Darin hieß es 2007: „Die detaillierte Beurteilung des Gesamtkonzeptes zu Stilllegung und Abbau des Kraftwerk Obrigheim ist auf Basis der vorliegenden Unterlagen aus Sicht der RSK nicht möglich, da über Abbaumaßnahmen, ihre vorgesehene Reihenfolge und über Abbaumethoden während des zweiten Genehmigungsschrittes nur sehr allgemeine Aussagen vorliegen (…).“
Die neue grün-rote Landesregierung reagierte auf den Streit und hat für die dritte Phase ein freiwilliges Anhörungsverfahren angeboten. Für die zweite SAG jedoch erteilte das Umweltministerium im Oktober 2011 die Genehmigung. Ein Ministeriumssprecher sagte, dass ein Anhörungsverfahren nun einmal nicht zwingend vorgeschrieben sei und auch Zeit koste.
Den Obrigheimern geht es um mehr
Mit dem freiwilligen Verfahren habe man versucht, den Bürgern entgegenzukommen. „Wir haben aber auch ein Interesse daran, dass das Kraftwerk zurückgebaut wird.“ Planmäßig bis 2020. Nun geht es den Anwohnern aber nicht nur um das AKW vor Ort.
„Es werden ja künftig viele Abbau-Maßnahmen bundesweit anstehen“, sagt Behner. Und auch da vermutet sie das Bestreben, die Maßnahmen in kleine Schritte aufzuteilen. „Es geht uns um mehr als um Obrigheim.“ Schließlich gehe es um ein enormes Risiko beim Rückbau.
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