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AKW-Gegner gegen AKW-Gegner

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) will bestimmte Äußerungen der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg richtig gestellt wissen – über eine Zivilrechtsklage

Von Reimar Paul

Ein Atomkraftgegner klagt gegen Atomkraftgegner: Wolfram König, erklärter Kernkraftkritiker und Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), will bestimmte Äußerungen der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg richtig gestellt wissen – über eine Zivilrechtsklage. Die BI wirft der Behörde vor, politische Diskussionen eindämmen und die Initiative „mundtot“ machen zu wollen. Das Landgericht Hamburg verhandelt darüber am 1. März.

Inhaltlich erscheint die Sache eher nicht eine gerichtliche Auseinandersetzung wert. Hintergrund ist die Langzeitsicherheit von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll. Diese Anlagen wurden für 40 Jahre genehmigt. Voraussichtlich laufen die Genehmigungen aus, bevor ein Endlager für diese Abfälle zur Verfügung steht.

Die BI hatte in ihrer Zeitschrift Gorleben Rundschau Aussagen Königs zitiert, die dieser gegenüber Medien und sinngemäß auch auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Loccum gemacht habe. „BfE-Präsident König betonte, dass bei einer längeren Lagerung der Castoren im Zwischenlager grundsätzlich keine Gefahr von den Behältern ausgehe“, hatten etwa die Lübecker Nachrichten im Mai vergangenen Jahres geschrieben: „Die Beschränkung der Betriebsgenehmigung auf 40 Jahre sei damals nicht durch die Sicherheit begründet worden, sondern politischer Wille, um keine ‚verkappten Endlager‘ zu schaffen.“

Nach Interpretation der BI bedeuten diese Sätze nichts anderes, als dass die Zwischenlager nach Königs Meinung auch über die genehmigten 40 Jahre hinaus sicher sind. Dem BfE zufolge hat die Bürgerinitiative König damit eine Feststellung zur Sicherheit der Zwischenlager über den genehmigten Zeitraum hinaus unterstellt. „Falschaussagen zu Sicherheitsprüfungen, die den Kern der Arbeit des BfE beschädigen, darf und kann das BfE nicht unwidersprochen stehen lassen“, sagte Behördensprecherin Ina Stelljes gestern.

Mit dieser „Falschaussage“ habe die BI in ihrer Zeitschrift einen Experten konfrontiert – den Öko-Institut-Mitgründer und Atomfachmann Michael Sailer. Mit dessen Antwort, welche die Bürgerinitiative auch nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung in den Publikationen nicht geschwärzt habe, solle offenbar weiterhin der Eindruck erweckt werden, die unterstellte Aussage habe es gegeben.

„Das BfE hat der Bürgerinitiative mehrfach und jenseits des Rechtswegs die Möglichkeit gegeben, die Sachlage richtig zu stellen“, sagte Stelljes. Leider sei dies nicht angenommen worden, sodass eine presserechtliche Klärung notwendig sei.

Die BI hat dem Gericht inzwischen eine Klageerwiderung zugestellt. „Die Härte, mit der hier die Bundesbehörde gegen uns als Bürgerinitiative vorgeht, können wir nur dahingehend deuten, dass man uns mundtot machen will“, sagte Sprecher Ehmke.

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