4. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess Stuttgart: Richter sind nicht befangen

Das Oberlandesgericht Stuttgart lehnt einen Befangenheitsantrag der Verteidiger der wegen Kriegsverbrechen angeklagten FDLR-Milizenführer ab. Der Prozess kann weitergehen.

FDLR-Miliz im Gespräch mit einem kongolesischen Soldaten. Bild: ap

BERLIN taz | Im Kriegsverbrecherprozess gegen die beiden Führer der ruandischen Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Richter des 5. Strafsenats zurückgewiesen. Die Verteidigung hatte vor einer Woche alle Richter abgelehnt, weil sie den Anwälten nicht die Gelegenheit zu einem Eröffnungsplädoyer gegeben hatten. Um über diesen Antrag befinden zu können, musste der geplante Verhandlungstag Montag 16. Mai ausgesetzt werden.

Das Verfahren konnte somit wie geplant unter Vorsitz von Richter Jürgen Hettich fortgesetzt werden. Der Richter lehnte am Mittwoch auch alle anderen ausstehenden Anträge der Verteidigung ab, darunter den Antrag, beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Völkerstrafgesetzbuches zu beantragen und das Verfahren in Stuttgart solange auszusetzen.

Auch der Antrag auf eine Überlassung der Telefonabhörbänder von FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka an den Angeklagten wurde abgeschmettert, ebenso die Bitte um die Erlaubnis, dass Murwanashyaka einen Laptop in den Gerichtssaal mitnehmen darf.

Das Verfahren wurde daraufhin mit der Anhörung des Sachverständigen Denis Tull von der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) fortgesetzt. Dieser hat im Auftrag der Bundesanwaltschaft ein Gutachten zum Hintergrund des FDLR-Konflikts verfasst. Seine Befragung wird am kommenden Montag fortgesetzt.

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