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4. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess StuttgartRichter sind nicht befangen

Das Oberlandesgericht Stuttgart lehnt einen Befangenheitsantrag der Verteidiger der wegen Kriegsverbrechen angeklagten FDLR-Milizenführer ab. Der Prozess kann weitergehen.

FDLR-Miliz im Gespräch mit einem kongolesischen Soldaten. Bild: ap

BERLIN taz | Im Kriegsverbrecherprozess gegen die beiden Führer der ruandischen Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Richter des 5. Strafsenats zurückgewiesen. Die Verteidigung hatte vor einer Woche alle Richter abgelehnt, weil sie den Anwälten nicht die Gelegenheit zu einem Eröffnungsplädoyer gegeben hatten. Um über diesen Antrag befinden zu können, musste der geplante Verhandlungstag Montag 16. Mai ausgesetzt werden.

Das Verfahren konnte somit wie geplant unter Vorsitz von Richter Jürgen Hettich fortgesetzt werden. Der Richter lehnte am Mittwoch auch alle anderen ausstehenden Anträge der Verteidigung ab, darunter den Antrag, beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Völkerstrafgesetzbuches zu beantragen und das Verfahren in Stuttgart solange auszusetzen.

Auch der Antrag auf eine Überlassung der Telefonabhörbänder von FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka an den Angeklagten wurde abgeschmettert, ebenso die Bitte um die Erlaubnis, dass Murwanashyaka einen Laptop in den Gerichtssaal mitnehmen darf.

Das Verfahren wurde daraufhin mit der Anhörung des Sachverständigen Denis Tull von der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) fortgesetzt. Dieser hat im Auftrag der Bundesanwaltschaft ein Gutachten zum Hintergrund des FDLR-Konflikts verfasst. Seine Befragung wird am kommenden Montag fortgesetzt.

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4 Kommentare

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  • UK
    Ursula K. Heck

    @Sven Aretz:

    So schrecklich die Untaten des Ignace Murwanashyaka als Anstifter zu Mord und Tatschlag sind, ist es kein Grund, ihn nicht nach Ruanda auszuliefern.

    Ihre Belehrungen sind juristisch haltbar.

    Dieser Mann telefoniert mit seinem Heimatland, gibt Anweisungen, Menschen zu ermorden. Männer, Frauen und Kinder.

    Bevor Sie, sehr geehrter Herr Aretz, andere belehren, sollten Sie selbst mal versuchen, annähernd versuchen, sich vorzustellen, wie die Mordaufträge des Herrn M. in Afrika abgelaufen sind.

    Das können Sie sich nicht vorstellen Herr Aretz, es interessiert sie auch nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    U.K.Heck

  • SA
    Sven Aretz

    zum Kommentar von von Ursula K. Heck:

    So schrecklich das Geschehen in Ruanda war, sollten doch auch weiterhin die folgenden Grundsätze gelten - gerade auch in öffentlichen Äußerungen.

     

    Universal Declaration of Human Rights

    - Artikel 11, Absatz 1:

    Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

     

    Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

    Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren

    - Absatz 1: Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.

    - Absatz 2: Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

  • BB
    Balu B.

    Es ist richtig, dass Ignace sehr hart bestraft werden sollte, jedoch hat auch er das Recht auf einen fairen Prozess und genau deswegen sollte er NICHT nach Ruanda ausgeliefert werden, weil dies dort nicht sicher gestellt ist.

  • UK
    Ursula K. Heck

    Ignace Murwanashyaka muss als Anstifter zu Mord und Totschlag sehr hart bestraft werden. Er sollte zurück in sein Heimatland. Es erschließt sich dem Bundesbürger überhaupt nicht, warum die Bundesanwälte in Karlsruhe diesen Verbrecher bislang unbehelligt ließen. Seit 2006 wird halbherzig ermittelt ? Wo leben wir eigentlich ? In einer Bananenrepublik ?

    Sollte er einen deutschen Paß haben, muss der kleine Mann auf der Straße die Aberkennung dieser Staatsbürgerschaft verlangen dürfen. Solche Mitbürger brauchen wir nicht.

    In West- und Südafrika lernte ich viele Menschen verschiedener Religionen kennen, friedliche Menschen. Afrika hat weiß Gott besseres zu bieten als diesen Kriegsverbrecher.