1. Mai in Berlin: Weiter Stress um 18-Uhr-Demo
Das Revolutionäre 1.-Mai-Bündnis erwägt gegen Streckenauflagen für die Demo zu klagen. Straßenfeste könnten aber auch als Versammlungen gelten.
Aicha Jamal, Sprecherin des Demo-Bündnisses beklagt: „Wir sehen insbesondere in der Verlegung der Route durch kleinere Straßen, wie beispielsweise die Weserstraße, die Gefahr, dass die Polizei die Demonstration an dieser Stelle – vorsätzlicherweise – angreifen und auflösen könnte.“ Im vergangenen Jahr sei die Gewalt am 1. Mai von der Berliner Polizei ausgegangen, „die unsere Demonstration brutal angegriffen und aufgelöst hat.“, fügt Jamal hinzu.
Ursache des Routenstreits und der behördlichen Streckenauflagen sind die vom Bezirksamt Neukölln initiierten Straßenfeste, allen voran jene am Hermannplatz und an der Ecke Sonnenallee Pannierstraße. Beide befinden sich an zentralen Wegpunkten der Demo-Route. Das Bezirksamt verwies darauf, diese bei Anmeldung der Feste nicht gekannt zu haben. Das Demo-Bündnis sieht in dem Vorgehen einen Versuch, die traditionsreiche Demonstration zu verhindern.
Beigelegt ist der Streit um die Route mit den Streckenauflagen der Polizei allerdings noch nicht. Das Demo-Bündnis prüft „weiterhin ob eine Klage in Frage kommt“, sagt Jamal. Rechtlich ist die Situation jedoch nicht ganz einfach.
„Durchaus verfassungsrechtliche Bedenken“
Laut der Expertin für öffentliches Recht, Marie Melior, bestehen „durchaus verfassungsrechtliche Bedenken, wenn der Bezirk ein Straßenfest initiiert, um eine Demonstration zu verhindern.“ Bei der Bewertung, ob das der Fall ist, werde es auch darauf ankommen, ob das Straßenfest überhaupt als Versammlung anzusehen ist, also auch ein „politisches Programm“ hat, so die Einschätzung der Juristin.
Melior ist an das MyFest in Kreuzberg erinnert, damals entschied das Verwaltungsgericht zu Ungunsten der Demo: „In der Entscheidung wurde ausgeführt, dass das Fest ortsfest ist und darum nicht verlegt werden könne, anders die Demo“, sagt sie. Das müsse hier nicht der Fall sein, schließlich würden die bezirklichen Straßenfeste „bei Null starten“, während die Demo schon eine Tradition habe. Ein Aspekt, „der vor dem Hintergrund des besonderen Tages und der verfassungsrechtlich verankerten Versammlungsfreiheit mitbedacht werden sollte.“
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