Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht sieht den mutmaßlichen Gefährder in Tunesien ausreichend vor Folter geschützt. Das Abschiebeverbot bleibt aufgehoben.
Als islamistischer Gefährder wurde Sami A. abgeschoben – nun hat ein Gericht entschieden: Er muss zurückgeholt werden. Ob und wie das klappt, ist offen.
Der Anwalt des abgeschobenen Tunesiers Sami A. erhebt schwere Vorwürfe gegen Deutschland. Es gebe inoffizielle Absprachen mit Tunesien, vermutet Seif Eddine Makhluf.
taz FUTURZWEI ist unser Magazin für eine bessere Zukunft. Unser FUTURZWEI-Abo bietet jährlich vier Ausgaben für nur 34 Euro. Zudem erhalten Sie eine Ausgabe von Luisa Neubauers neuestem Buch „Was wäre, wenn wir mutig sind?“ (solange Vorrat reicht).
Jedes Quartal neu in Ihrem Briefkasten
Nur 34 Euro im Jahr
Als Prämie Luisa Neubauers „Was wäre, wenn wir mutig sind?“