Polizist*innen haben Wohnungen der Flüchtlingsunterkunft Neugraben ohne richterlichen Beschluss durchsucht. Nach einem neuen Urteil ist das verboten.
Nächtliche Polizeiaktionen in Flüchtlingsunterkünften sind ohne Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg.
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass der Verfassungsschutz bei Messengerdiensten mitlesen und Kinder überwachen kann. Die SPD geht auf die Barrikaden.
Im Haus eines 44-jährigen in Ritterhude (Kreis Osterholz) stellte die Polizei 1.000 Waffen sicher. Ein extremistischer Hintergrund wird nicht vermutet.
Wegen einer Farbaktion am Großen Stern wird gegen Greenpeace ermittelt. Das könnte den Umweltschützern sogar nutzen. Ein Wochenkommentar.
Die Durchsuchung des linken Kulturzentrums Alhambra in Oldenburg hat bereits befriedete Konflikte wieder aufgemacht. Dabei ging es nur um ein paar Fahnen.
Laut Bundesanwaltschaft soll der Mann bereits mit der Beschaffung von Bauteilen für einen Sprengsatz begonnen haben. Die Polizei hat mehrere Wohnungen durchsucht.
Acht Busse werden auf der Rückfahrt aus Hamburg von 620 Berliner Polizisten durchsucht. Demonstranten sollen als „linkes Pack“ beschimpft worden sein.
Die Polizei durchsuchte 101 Wohnungen von Fußballfans in Hannover und Braunschweig. Dagegen wollen die Betroffenen juristisch vorgehen.
In fünf Bundesländern gibt es seit Dienstagmorgen Anti-Terror-Einsätze der Polizei. Unter anderem geht es um den Verdacht der Terrorfinanzierung.
Die französische Polizei fahndet nach Verdächtigen. Insgesamt gab es mehr als 150 Durchsuchungen im Land. In Belgien sucht man nach Salah Abdeslam.
Die Karlsruher Richter stärkten erneut die Pressefreiheit. Redaktionsräume dürfen nicht durchsucht werden, um Informanten zu enttarnen.
Die Polizei durchleuchtet nach Bengalo-Zwischenfall die Fanszene von Hannover 96 - und verschafft sich Einblick in intimste Daten von Ultra-Fans
Der am Wochenende von Bremens Polizei durchsuchte Moschee-Verein will gegen die Ermittler klagen. Der Einsatz habe keine rechtliche Grundlage.
In Berlin wurden zwei Männer festgenommen, die Verbindungen zum IS haben könnten. Sie sollen Islamisten auf den Kampf in Syrien vorbereitet haben.
Die Polizei ermittelt gegen den Flüchtlingsheim-Betreiber. Sicherheitskräfte berichten, das Unternehmen habe Strafmaßnahmen gegen Asylbewerber angeordnet.
Künftig darf die Polizei in den USA Handys nicht mehr ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. Das Ausspähen von Daten durch Geheimdienste bleibt erlaubt.
Wie konnten Journalisten Dokumente aus der Steuerakte von Uli Hoeneß bekommen? Die Staatsanwaltschaft durchsucht Finanzämter in Bayern.
Sie haben Baustellen der Bahn abgesichert – aber womöglich dafür zu viel kassiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ein Firmenkonglomerat.
Wenn Journalisten mehr wissen als Geheimdienste und Behörden, werden sie bespitzelt und durchsucht. Das war 1970 nicht anders als heute.
Die New Yorker Polizei darf nicht mehr willkürlich Menschen auf der Straße anhalten und durchsuchen. Ein Aus für die „stop-and-frisk“-Praxis ist das aber nicht.
Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch eine Razzia in der Plattenfirma des Rappers durchgeführt. Auf Twitter hat Bushido den Verlauf der Durchsuchung kommentiert.
Europaweit wurden beim rechsextremen „Werwolf-Kommando“ Durchsuchungen durchgeführt. Der Verdacht: „Gründung einer terroristischen Vereinigung“.
Gefängniswärter dürfen die Häftlinge in Guantanamo nicht mehr im Anal- und Genitalbereich durchsuchen. Gefangene hatten über diese Praktiken berichtet.
Das Bundeskriminalamt ermittelt gegen neun mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Aktionszellen. Am Mittwoch wurden deshalb Wohnungen durchsucht.
Die Rostocker Staatsanwaltschaft geht gegen gewaltbereite Fans des FC Hansa Rostock vor. Am Dienstag begannen Hausdurchsuchungen bei 38 Verdächtigen.
Russische Behörden „überprüfen“ die Niederlassung von Amnesty International in Moskau. Kein Einzelfall, auch andere NGOs werden massiv unter Druck gesetzt.
Die taz verurteilt die Durchsuchungen bei zwei unserer Fotografen. Chefredakteurin Ines Pohl sieht darin einen gefährlichen Eingriff in die Pressefreiheit.
Die „Augsburger Allgemeine“ musste die Daten eines Online-Nutzers herausrücken. Ordnungsreferent Volker Ullrich erklärt, warum er das veranlasst hat.
Es ist fraglich, ob im Fall der Beschlagnahme bei der „Augsburger Allgemeinen“ eine Straftat vorliegt. Sie war daher nicht verhältnismäßig.
Ein Online-Kommentator der „Augsburger Allgemeinen“ soll einen CSU-Politiker beleidigt haben. Weil die Zeitung seine Identität nicht preisgibt, kam die Polizei.
Die neuen Deutsche-Bank-Chefs Jain und Fitschen treten ein schweres Erbe an. Sie müssen sich mit den Vergehen der Vergangenheit auseinandersetzen.