Die Berichterstattung der „SZ“ über die antisemitische Flugblattaffäre des bayrischen Ministers Hubert Aiwanger war zulässig. Die Presse darf nicht kuschen.
Der Presserat hat taz.de für die versehentliche, vorzeitige Veröffentlichung eines Nachrufs auf den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. gerügt.