Die Digitalisierung der Verwaltung geht nur schleppend voran. Dabei hat der persönliche Umgang auf Ämtern durchaus Vorzüge. Einige Beispiele.
Mit Yasmin Fahimi wird eine Ex-SPD-Funktionärin Gewerkschaftschefin. Nötig wäre aber eine Vorsitzende, die nicht in alten Parteiloyalitäten steckt.
Wenn die Gastgeber neben dem Kontersekt auch ein Blutdruckmessgerät auspacken, streben die Gesprächsthemen schnell der Lebensendlichkeit zu.
Das kommt 2022: Bei der Verbeamtung drückt die neue Schulsenatorin aufs Tempo. Die Debatte über die Details hat schon begonnen.
Jura- und Lehramtsstudent:innen machen in Krisen keine Psychotherapie, aus Sorge um die Verbeamtung. Ist das begründet?
Das schief gelaufene Bewerbungsverfahren in Georgsmarienhütte zeigt, wie das öffentliche Personalrecht der Realität hinterherhinkt.
Für Beamt:innen gelten bald neue Regeln zum Erscheinungsbild. Obwohl diese in die Grundrechte eingreifen, wurden sie ohne Debatte beschlossen.
Die Politik behauptet seit Monaten, Bahn und Flugzeug seien ohne Abstand sicher. Doch die eigenen Leute dürfen bei Dienstreisen zwei Plätze buchen.
Beamter hielt auf einer „Querdenken“-Demo eine Rede, bei der er die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie mit dem Nationalsozialismus verglich.
Niedersachsens AfD will Staatsbedienstete AfDler besser vernetzen. Diese sollen sich bei Problemen mit dem Verfassungsschutz gegenseitig helfen.
Das Verfassungsgericht weist die Beschwerde eines Ex-Polizisten ab, der bei Pro NRW aktiv war. Auch für AfD-Funktionäre könnte das relevant werden.
Es bringt nichts, Beamte mit AfD-Mitgliedschaft unter Generalverdacht zu stellen. Mit einem „Berufsverbot“ täte man den Rechten einen Gefallen.
Wie soll der Staat auf Beamte reagieren, die in der AfD sind? Innenminister Horst Seehofer ließ das prüfen.
Das Richterdienstgericht Baden-Württemberg begründet, warum der AfD-Abgeordnete und frühere Staatsanwalt Thomas Seitz kein Beamter mehr sein darf.
Niedersachsens Innenminister will bei BeamtInnen, die in rechtsextremistischen AfD-Strukturen sind, genau hinsehen. Überprüfen darf er niemand.
Die Warnstreiks im öffentlichen Dienst gehen weiter. In Berlin dabei sind rund 12.000 Beamte, darunter auch Lehrer und Erzieher.
Sich in einen politischen Streit einmischen und diesen zu beeinflussen? Das kann und darf der Chef eines Nachrichtendienstes einfach nicht.
Der Streit um das Streikrecht für Beamte wird überschätzt. Ein Großteil der Betroffenen legt gar keinen Wert darauf.
Vier Lehrer wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für Beamte aufweichen. Doch die Verfassungsrichter folgen ihrer Argumentation nicht.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob Lehrer die verbeamtet sind, streiken dürfen. Daniel Merbitz von der Bildungsgewerkschaft GEW hat Hoffnung.