piwik no script img

Protestschil gegen § 218
Foto: Christian Ditsch

Abtreibung

Sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche sind ein Menschenrecht, aber noch lange keine Selbstverständlichkeit. Auch in Deutschland sind Abtreibungen weiterhin strafbar. Laut Paragraf 218a bleiben sie nur unter ganz bestimmten Umständen straflos: Bis zu 12 Wochen nach Schwangerschaftsbeginn und erst nach einer fachlichen Beratung darf durch ei­ne:n Ärz­t:in abgetrieben werden. Immerhin: Das „Werbeverbot“ für Abtreibungen in Paragraf 219a ist bereits abgeschafft, nach ausdauernder Berichterstattung der taz. Der Kampf um reproduktive Rechte geht weiter. Kippt bald auch das allgemeine Abtreibungsverbot in Paragraf 218?

Empfohlener externer Inhalt

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung