Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
Juristisch muss der Rammstein-Sänger wohl nichts mehr befürchten. Die Staatsanwaltschaft hätte länger auf Berichte von Betroffenen warten müssen, bemängeln Kritiker.
Die umstrittene Band Rammstein spielte zum zweiten Mal in Berlin. Fans kamen zuhauf, manche machten sich Gedanken. Inzwischen wurden weitere Vorwürfe laut.
Nach Vorwürfen von sexualisierter Gewalt um Rammstein-Konzerte fordern die Grünen ein Awareness-Konzept. Das soll generell für kulturelle Veranstaltungen gelten.