Wer dazu aufruft, bei Castortransporten Steine aus dem Gleisbett zu entfernen, macht sich strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.
Gegen vier Abgeordnete der Linkspartei soll wegen ihres „Schottern“-Aufrufs beim Castor-Transport ermittelt werden. Sie sehen darin einen legitimen Akt des Protests.
20, 30 oder mehr Stunden ununterbrochen im Einsatz, das darf nicht sein, meint der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg. Er warnt, die Polizei dürfe nicht kaputtgespart werden.