Suizidbeihilfe ist für den Ethikrat keine Aufgabe des Arztes. Gewissensentscheidungen müsse man aber respektieren. Ein Statement für Sterbehilfe ist das nicht.
Eine Krankenkasse will Versicherten die künstliche Befruchtung bezahlen – egal ob verheiratet oder nicht. Ein Gericht entscheidet nun über die Kostenfrage.