Die Karlsruher Richter revidieren ihre Rechtsprechung: Künftig soll eine „konkrete Gefahr“ als Grundlage für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen gelten.
Das Verfassungsgericht erteilt der Ungleichbehandlung der Religionen in der Schule eine Absage. Endlich. Aber es hat Türen für einen Kulturkampf geöffnet.